Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 67

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auch eine Leichtgläubigkeit der Behörden bei diesem Fall, auf den sich Peter Rabl im „Kurier“ vom 4. Mai bezieht, indem er sehr treffend schreibt – ich zitiere –:

„Wie kann man auf jede Untersuchung oder Anzeige verzichten, wenn binnen drei Jahren drei Babys einer angeblich unauffindbaren Frau vor der Haustüre der Groß­eltern abgelegt werden?“

Da liegt eine gewisse Leichtgläubigkeit vor, der man sich bewusst sein muss. Ich nehme hier keine Schuldzuweisung vor, sondern ich glaube, dass die Behörden sehr bemüht sind, aber ich meine, dass wir alle an diesem Umdenkprozess beteiligt sein müssen.

Vielleicht trug diese Leichtgläubigkeit auch dazu bei, dass das alles, was da passieren konnte, passiert ist – nicht ausschließlich, aber schon auch! Und da ist natürlich auch der Gesetzgeber gefordert – wir alle! –, hier Schritte zu setzen, das zu sehen, das aufzugreifen.

In diesem Zusammenhang begrüße ich Überlegungen dahin gehend, Verschärfungen im Adoptionsrecht vorzunehmen. Es hat der Fall mit den drei Kindern ganz besonders deutlich gezeigt, dass auch bei privilegierten Adoptionen eine Prüfung, ein Einblick in das Strafregister verpflichtend sein müssen. (Beifall bei der SPÖ.)

Es wird dieses Strafregister geben – und es muss Einblick in dieses genommen werden! Das halte ich für einen ganz wesentlichen Aspekt, der dabei ebenfalls noch zu berücksichtigen ist.

Ich möchte aber auch noch etwas zu all den Punkten, auf welche die Frau Bundes­minister und der Herr Bundesminister teilweise schon hingewiesen haben, sagen.

Erstens: der Grundsatz, dass Sexualstraftäter beruflich mit Kindern nicht mehr in Kontakt kommen dürfen. – Das ist ein ganz wesentlicher Satz in diesem Minister­ratsvortrag, der eine Leitlinie ist, der wirklich zu folgen sein wird.

Zweitens: der Grundsatz, dass bei Sexualstraftaten die Tilgungsfrist vom Richter verlängert werden kann. Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist verdoppelt werden. Bei schweren Sexualdelikten wird die Tilgung über­haupt ausgeschlossen. – Das ist doch eine klare Aussage, ein klarer Schritt! Hier werden Lücken geschlossen. Ich glaube, dass es ganz wichtig ist, dass wir die Arbeit in diese Richtung aufnehmen.

Drittens: ausnahmslose Verpflichtung der Arbeitgeber, in bestimmten Berufen mit Bezug zu Kindern die Eignung des Bewerbers festzustellen. – Das fällt in den Bereich, wo es darum geht, dass Kinder geschützt werden, dass es Berufsverbote für Sexual­straftäter geben muss. Ein ganz wesentlicher Grundgedanke, der uns alle leiten sollte!

Nicht Polemik soll heute die Diskussion beherrschen, sondern die Sorge um poten­zielle künftige Opfer! Wichtig ist, dass wir hier Schutzmechanismen aufbauen. Das ist unsere Verpflichtung! Deswegen sind wir hierher gewählt worden: dass wir Schritte im legislativen und im exekutiven Bereich setzen, damit hier Sicherheit herrscht, damit in Zukunft auch hier der Beitrag geleistet wird, der von der Bevölkerung von uns erwartet wird. Kein Geschrei, keine Polemik, sondern Schritte und Maß­nahmen sind gefragt, die wirklich wirksam sind und die Vertrauen in die Behörden, in die Gesellschaft, in die dazu berufenen Institutionen schaffen und die wirklich helfen, dass präventiv so viel wie möglich getan wird!

Dazu gehört auch – und das steht in dem Vortrag auch drinnen –, dass man über härtere Strafen nachdenkt. Ja, man kann über eine Erhöhung der Strafrahmen nachdenken, aber es ist auch richtig, einmal zu evaluieren, wie die Spruchpraxis


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