Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 70

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Genauso ist es mit der Frage der Verjährung. Nach einer bestimmten Frist ist eine Tat, ein Verbrechen verjährt, das heißt, der Täter kann nicht mehr belangt werden. Wissen Sie, was das heißt? Wenn zum Beispiel ein Bub missbraucht wurde – solche Fälle gab es in der katholischen Kirche, und die wurden mit großer Aufmerksamkeit verfolgt –: Die Verjährungsfrist beginnt ab dem 18. Lebensjahr erst zu laufen, aber nach zehn Jahren ist es vorbei. Der Täter kann nie mehr belangt werden.

Wenn ein Mädchen vom eigenen Vater vergewaltigt wird, einmal – wenn es fortgesetzt geschieht, wird die Verjährung unterbrochen –, dann ist das nach zehn Jahren verjährt. Freunde, das geht nicht, da sind die Gerechtigkeit und die Balance verletzt! (Allge­meiner Beifall.)

Was die Tilgung anlangt: Ich bin der Letzte, der einen öffentlichen Pranger will, und ich finde es positiv, dass die Ministerin zunächst einmal die Verdoppelung der Tilgungs­fristen angeboten hat. Es ist auch wichtig, dass Sie heute weiter gehen und gemein­sam bei sehr schweren Sexualdelikten praktisch ein dauerhaftes Verbot der Tilgung mittragen. Das finde ich gut, denn man muss schon eines dazu sagen: Gerade bei Triebverbrechern ist eben praktisch das ganze Leben dieser Trieb wach und lebendig.

Jetzt habe ich mir angeschaut – ehrlich gesagt, ich bin da kein Experte –, wie das zum Beispiel in der Praxis aussieht. Ein Hersteller eines Kinder-Pornos – ein Hersteller, bitte, nicht irgendeiner, der dann hineingeschaut hat, sondern einer, der Kinderpornos hergestellt hat – ist zu acht Monaten unbedingt verurteilt worden. Getilgt wird nach fünf Jahren, bei der Strafregisterbescheinigung ist das bereits nach drei Jahren weg. Nach drei Jahren weiß man im Strafregister nicht mehr, ob der je einen solchen Kinder­pornofilm produziert hat. – Das geht nicht, da ist einfach die Balance verletzt! Und das wird jeder, der hausverstandbegabt ist und sich um die Menschen kümmert, um die Opfer, um die Schwächsten der Gesellschaft, verstehen. (Beifall bei ÖVP und FPÖ sowie bei Abgeordneten von SPÖ und Grünen.)

Oder: Schwerer sexueller Missbrauch von Unmündigen – bitte, das ist Vergewalti­gung –: Verurteilung zu einem Jahr! Das muss man wirklich einmal diskutieren in der Judikatur, denn der Strafrahmen ist natürlich weit höher. Aber auch über die Judikatur der unabhängigen Justiz muss in einer Demokratie nachgedacht werden, meine Damen und Herren. Das sei uns erlaubt und gestattet. (Allgemeiner Beifall.)

Also: Verurteilung zu einem Jahr, Tilgung nach fünf Jahren – Strafregisterbescheini­gung: Nach drei Jahren ist das Ganze weg. Darum geht es!

Ich glaube, wir wollen keinen öffentlichen Pranger, aber diese Dinge sind sinnvoll und sollen uns hellsichtig machen, wie wir mit diesen Dingen und Fragen umgehen.

Natürlich braucht auch die Polizei Fahndungsinstrumente. Das ist klar. Und ich verstehe vollkommen den Einwand, den manche haben: Ist das jetzt angemessen oder nicht, Online-Fahndung, Videoüberwachung und so weiter? Das verstehe ich, denn es muss rechtsstaatliche Kontrollen geben. Aber auf der anderen Seite braucht eben unser Sicherheitsapparat jene Instrumente, die notwendig sind, um dem Verbrechen auf die Spur zu kommen.

Der junge Mann, der den Tod unseres Bezirksrates Natschläger auf dem Gewissen hat, ist nur durch eine Videokamera, die zufällig an diesem Platz eingeschaltet war, sehr rasch enttarnt worden. Daher sollten wir auch behutsam mit dieser Balance zwischen Sicherheit der Privatsphäre und Schutz des Gutes der öffentlichen Sicherheit umgehen, meine Damen und Herren. (Beifall bei ÖVP und SPÖ sowie bei Abge­ordneten der FPÖ.)

Ich glaube, dass wir tiefer gehen müssen und respektieren müssen – das sage ich jetzt als Mann zu Männern –, dass wir es mit einem Problem der Gewalt zu tun haben, mit


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