Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 75

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Kastration, nachzudenken, um diesen Trieb, der vorhanden ist und immer vorhanden bleiben wird, medizinisch abzustellen und damit – neben einer begleitenden Therapie – auch dafür Sorge zu tragen, dass er eben dann nicht mehr zum Rückfalltäter wird.

Da kann man mit Hilfe ansetzen. Aber es macht keinen Sinn bei einem Täter, der mehrfach in diesen Bereichen straffällig geworden ist und solche schweren Sexual­straftaten, solche schweren perversen Sexualstraftaten begangen hat. Da möchte ich einen anderen Rechtsansatz in unserer Gesellschaft haben, und ich bin davon über­zeugt, dass es da zu einer Änderung kommen wird. Das zeigen auch die Ausführungen heute, und das ist schön, das muss ich wirklich lobend erwähnen: Jeder Redner von jeder Fraktion hat heute das eine oder andere sehr Vernünftige zu diesen Problemen gesagt.

Es gibt natürlich immer wieder Meinungsunterschiede in Detailbereichen. Das ist auch gut so, und darüber sollten wir auch trefflich diskutieren, aber ich erkenne, dass niemand hier zur Tagesordnung übergehen wird. Das darf nämlich nicht der Fall sein, wiewohl wir das leider auch bei anderen Fällen schon vor Monaten immer wieder gesagt haben.

Wir müssen jetzt tätig werden, und wir müssen jetzt die vielen guten Vorschläge, die es gibt, auch so rasch wie möglich umsetzen. Und wir müssen sicherstellen, dass wir bei diesem Rechtssystem, das Schwachstellen hat und wo heute Fehler aufgezeigt worden sind, ansetzen. Wir müssen uns darüber Gedanken machen, wie wir dieses Rechts­system verbessern können. Und da sage ich schon, Herr Klubobmann Van der Bellen, da geht es nicht darum, dass man jetzt vorsichtig an die Sache herangeht, sondern da geht es darum, dass man die Gerechtigkeit und eben den Schutz der Menschen vor solchen Tätern sicherstellt. Das will ich sichergestellt wissen.

Natürlich soll man es klug angehen, aber nicht allzu vorsichtig, bitte, sondern so schnell wie möglich. Wir wollen innerhalb einer Frist bis zum Sommer, also in den nächsten zwei Monaten, ein weiteres Paket, das vielleicht über das, was heute vor­gestellt wurde, hinausgeht, sichergestellt wissen.

Es sind einige vernünftige Dinge heute im Ministerrat festgelegt worden, aber für uns ist das schon noch zu wenig. Da wollen wir mehr haben, da wollen wir ein breiteres Maßnahmenpaket sichergestellt haben. Es ist für uns auch zu wenig, wenn man sagt, ein Sexualstraftäter soll jetzt Berufsverbot haben für Berufe, die mit Kindern etwas zu tun haben. Das ist auch zu wenig, denn wenn der sich in Freiheit bewegt und eben nicht begleitet wird und wenn die Tilgung der Straftaten, die er schon begangen hat, leider Gottes schon eingesetzt hat, dann nützt es uns nichts, wenn er ein Berufsverbot für Berufe im Zusammenhang mit Kindern hat, denn wenn er Kinder finden will, wird er welche finden, wenn er frei in unserer Gesellschaft herumläuft. So kann man diesen Schutz nicht sicherstellen!

Das heißt, wir müssen diese Schutzmechanismen auch stärker definieren. Da gibt es einige richtige Ansätze, wenn man sagt, die Tilgung soll fallen. Man soll selbst­verständlich in Zukunft die Möglichkeit haben, hier nachsehen zu können. Es kann nicht sein, dass einer, der Sexualstraftaten begangen hat, wie der Herr Fritzl eine Vergewaltigung begangen hat und auch als Exhibitionist tätig geworden ist, 18 Monate unbedingt dafür bekommen hat – zu Recht, aber auch 18 Monate unbedingt er­scheinen mir sehr wenig, wenn ich eine Vergewaltigung bewerte –, dann noch Kinder adoptieren kann!

Es erscheint mir sehr wohl richtig, was Klubobmann Schüssel gesagt hat, dass wir, wenn wir heute Vermögensdelikte Delikten gegen Leib und Leben gegenüberstellen, hier eine Schieflage haben. Es kann nicht sein, dass Vermögen unserer Gesellschaft mehr wert ist als der Schutz des Lebens und des Körpers eines Menschen. (Beifall bei


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