Auch deshalb nicht, weil Sie ganz andere Maßnahmen gesetzt haben in dieser Zeit: Während wir darüber diskutiert haben, haben Sie im Jahre 2007 88 Sexualstraftäter vorzeitig entlassen, darunter 83 Vergewaltiger. Ist da vielleicht schon wieder einer dabei, der rückfällig geworden ist? Wie viele werden es in diesem Jahr sein, Frau Ministerin, wo das Haftentlastungspaket schlagend wird? Werden es dann noch mehr sein, die Sie vorzeitig entlassen?
Das ist nicht die Prävention, das ist nicht die Abschreckung, wenn signalisiert wird, dass wir solche Täter, die sich an Kindern vergehen, die sexuellen Missbrauch betreiben, auch noch vorzeitig bedingt entlassen! Das lehnen wir ab. Wir wollen, dass es verboten wird, dass solche Täter vorzeitig bedingt entlassen werden. Die müssen ihre Strafe bis zum letzten Tag absitzen! (Beifall beim BZÖ.)
Zum Berufsverbot, Frau Ministerin. – Bis heute ist nichts passiert, ein Jahr lang! Am 3. Mai 2007, genau vor einem Jahr, haben wir diesen Antrag hier eingebracht, und er hat die Mehrheit von vier Parteien gefunden. Ein Jahr lang ist nichts passiert betreffend Berufsverbot. Und was haben wir jetzt? Den nächsten aktuellen Fall in Oberösterreich, in einer Schule in Reichraming. Stellen Sie sich vor: Ein rechtmäßig verurteilter Sexualstraftäter, nämlich im Sinne der Kinderpornografie, soll jetzt plötzlich wieder als Lehrer auf die Kinder losgelassen werden!
Frau Ministerin! Herr Innenminister! Verhindern Sie, dass das passiert! Kämpfen Sie dagegen, dass so ein Mensch jemals wieder in die Nähe von Schulkindern kommt! Das erwarten wir von Ihnen. So etwas wäre bei der Umsetzung eines Berufsverbots nicht mehr möglich gewesen, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Dann kommt Frau Ministerin Berger daher und sagt: Therapie, eine zweite Chance. Wir machen Studien über die Strafverschärfung. – Frau Ministerin, wir brauchen keine Studien mehr! Wir wissen bereits, dass das Strafausmaß bei den schweren Delikten viel zu gering ist. § 92 StGB: Quälen von Unmündigen, von Kindern bis zum Tode – hören Sie sich das einmal an: bis zum Tode! – Hier beträgt das Höchstausmaß der Strafe zehn Jahre! In diesem Land können Unmündige, Kinder, behinderte Menschen gequält werden bis zum Tode – Höchstausmaß der Strafe: zehn Jahre.
Ich bin der Meinung, wer jemanden zu Tode gequält hat, muss lebenslänglich weggesperrt werden, und zwar wirklich lebenslänglich und nicht nur 20 Jahre, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)
Frau Ministerin, Sie sprechen gerne von der Therapie, von der „zweiten Chance“, die ein Täter bekommen soll. – Frau Ministerin, die Opfer, die Kinder und Familien, die bekommen keine zweite Chance, die sind ihr ganzes Leben lang betroffen von einer schrecklichen Tat, sie haben keine zweite Chance! Daher dreht es mir den Magen um, wenn Sie da über diese „zweite Chance“ überhaupt nachdenken!
Der beste Schutz und die beste Prävention bei Sexualstraftätern ist der, dass sie gar nicht mehr aus dem Gefängnis herausgelassen werden, dass sie gar nicht mehr die Chance bekommen, ein weiteres Opfer zu reißen. Das ist die beste Prävention, das ist der beste Schutz: sie gar nicht mehr aus den Gefängnissen herauszulassen! Jawohl, Kinderschänder sind Mörder an den Seelen unserer Kinder, und daher sind sie auch als Mörder zu behandeln! Und das verlangen wir von Ihnen, Frau Ministerin, nichts weiter. (Beifall beim BZÖ.)
Ich zitiere jetzt, was Sie, Frau Justizministerin, in einem Interview in der „Kleinen Zeitung“ vom 24. Mai 2007 sagen:
Deshalb fordere ich auch bei Sexualstraftätern mehr bedingte Entlassungen. Der Täter soll einige Monate absitzen, und dann sagen wir ihm: Wenn du eine Therapie machst, darfst du früher heimgehen!
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