Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 79

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Frau Ministerin, diese Aussage ist einer Justizministerin nicht nur unwürdig, sondern es ist ein Skandal, wenn Sie Sexualstraftätern sagen, wenn sie sich für eine Therapie melden, dann dürfen sie früher heimgehen und müssen ihre Strafe nicht absitzen!

Deswegen misstrauen wir Ihnen, Frau Justizministerin, und deswegen bringen wir heute auch diesen Misstrauensantrag ein, was ich hiermit tue: 

Misstrauensantrag

gemäß § 55 GOG-NR

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Kollegin und Kollegen

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen folgenden

Antrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesministerin für Justiz wird gemäß Art. 74 (1) B-VG durch ausdrückliche Entschließung des Nationalrates das Vertrauen versagt.“

*****

Frau Ministerin! Der Mensch schuldet dem Kind das Beste, was er zu geben hat, steht in der UN-Deklaration zum Schutz der Kinder. Wir als Politiker, als Abgeordnete und Sie als Ministerin, um das abzuwandeln, schulden dem Kind die besten Gesetze zum Schutz vor sexuellem Missbrauch und Gewalt. Und ich bin der Meinung, dass Sie eineinhalb Jahre nichts dafür getan haben, die besten Gesetze dem Parlament vorzulegen, dass Sie in dieser Frage tatsächlich versagt haben.

All diese Elemente, die wir heute diskutiert haben, müssen Berücksichtigung finden. Ein Strafgesetz, das einen mittleren Finanzstraftäter im gleichen Ausmaß bestraft wie einen Sexualstraftäter, kann nicht stimmen, da ist etwas falsch. Wir brauchen eine wesentliche Veränderung im Sexualstrafrecht. Wir brauchen aber auch Maßnahmen wie die gänzliche Streichung der Tilgung. Wir wissen, da wollten Sie auch nur eine Verlängerung; ich höre jetzt, sie fällt gänzlich weg.

Wir sind der Meinung, dass die Tilgung überhaupt bei jedem Vergehen des zehnten Abschnittes des Strafgesetzbuches wegfallen soll. Das wäre schon etwas gewesen, wodurch beim Fall Fritzl vielleicht eine andere Entwicklung stattgefunden hätte. Das wäre vielleicht etwas anderes gewesen!

Die Verjährungen gehören weg. Wir brauchen eine Strafverschärfung. Wir brauchen ein Berufsverbot, und wir brauchen – jawohl! – auch eine Sexualstraftäterdatei, die weitestgehend Einsicht für Menschen bietet, um Menschen zu schützen.

Ich will nicht haben, dass sich Sexualstraftäter, die aus dem Gefängnis kommen, als Nachbarn von einer Großfamilie mit fünf Kindern ansiedeln. Frau Ministerin, das wollen wir nicht! Daher brauchen wir Schutz und Kontrolle für die Menschen, damit so etwas nicht passiert.

Wir brauchen auch eine Anzeigepflicht! Selbstverständlich brauchen wir eine An­zeigepflicht, damit das Wegschauen aufhört und damit es diesbezüglich mehr An­zeigen gibt. Es gibt nur wenige Anzeigen – nur ein paar hundert Anzeigen! – im Vergleich zu tausenden Fällen, die wir kennen.

 


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