hatte. 2003 wird in Wien ein zehnjähriges Mädchen nach einer Folterorgie vom Vater im Spital abgeliefert, ihr Genitalbereich mit Zigaretten verbrannt, die Rippchen der Reihe nach gebrochen. Der siebzehn Monate alte Luca starb vor vier Wochen. Er wurde bis in seinen Tod geschunden.“
Diese Misshandlungen sind in ihrer Grausamkeit exzessiv. Ungewöhnlich sind sie nicht. Die größte Gefahr droht Kindern immer noch in der eigenen Familie, es ist ein chronisches Leiden, an dem die Gesellschaft krankt. Schätzungen nach werden in Österreich jährlich 100.000 Kinder misshandelt – die Dunkelziffer ist hoch. ().
Kann aber der Gesetzgeber die Brutalität im Kinderzimmer wirksam kontrollieren? Hinweise auf Misshandlung landen in vielen Fällen zunächst bei der Jugendwohlfahrt und nicht bei der Polizei. Selbst nach dem Fall Luca stehen Ärzte und Sozialarbeiter einer generellen Verpflichtung, alle Verdachtsfälle sofort bei der Exekutive zu melden, skeptisch gegenüber.“
Thomas Hammarberg, seit April 2006 im Amt des Menschenrechtskommissars des Europarates, schrieb in der Zeitung „Kinderschutz Aktiv“ im ersten Heft des Jahres 2007 unter dem Titel „Kinder haben das Recht auf eine gewaltfreie Kindheit":
„.Heute noch hat man den Eindruck, dass Kinder bis zum letztmöglichen Moment warten müssen, bis sie den gleichen gesetzlichen Schutz vor vorsätzlichen Übergriffen gegen ihre Person beanspruchen können – einen Schutz den der Rest der Menschen als selbstverständlich ansieht. Eigentlich ist es ungeheuerlich, dass Kinder, denen praktisch von allen Menschen zugestanden wird, dass sie durch ihren Entwicklungsstand und ihre körperliche Befindlichkeit sowohl psychisch wie auch physisch besonders verwundbar sind, ausgesondert werden, um in Bezug auf Angriffe auf ihre körperliche Unversehrtheit, auf ihre Psyche und ihre Würde einen geringeren Schutz zu erfahren, als das bei anderen Menschen der Fall ist. “
Gerade der Fall „Amstetten“ hat gezeigt, wie wichtig die Ausweitung der strafrechtlichen Bestimmungen, vor allem die Anhebung der Strafsätze und der Entfall der Verjährung bei Straftatbeständen, welche gegenüber Minderjährigen verübt werden. Eine logische Folge dazu muss auch ein Verbot der vorzeitigen Entlassung sein.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die zur dringenden Verbesserung des Schutzes Unmündiger, bzw. Minderjähriger folgende Änderungen der Rechtslage erfassen soll:
Die Einführung der lebenslangen Freiheitsstrafe für Personen, welche mit Unmündigen den Beischlaf oder eine dem Beischlaf gleichzusetzende geschlechtliche Handlung unternehmen;
Eine unbedingte Anzeigepflicht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen zu tun haben, wenn ein begründeter Verdacht des physischen, sexuellen oder psychischen Missbrauchs besteht und Schaffung eines Straftatbestandes der unterlassenen Anzeige für alle Personen, die einer solchen Anzeigepflicht unterliegen;
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