Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 88

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Die Einführung der Möglichkeit einer chemischen Kastration für Personen, welche rechtskräftig nach § 206 StGB (schwerer sexueller Mißbrauch von Unmündigen) und für Rückfallstäter, die schon einmal nach § 201 StGB verurteilt wurden.

*****

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Scheibner. 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.04.17

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Werte Mitglieder der Bun­desregierung! Meine Damen und Herren! Es ist oftmals von einem verantwortungs­vollen Umgang mit diesem schrecklichen Kriminalfall gesprochen worden – auch heute hier. Das ist sicherlich richtig: Es dürfen, vor allem im Sinne der Opfer, diese furcht­baren Straftaten hier nicht instrumentalisiert werden. Sie müssen aber trotzdem auch zu Folgen führen. Wir alle wissen, Frau Justizministerin, dass, wie Sie das gesagt haben, durch Maßnahmen, die wir jetzt setzen, dieser furchtbare Fall nicht verhindert werden kann – keine Frage. Aber es geht ja in diesem Fall nicht nur um diesen Kriminalfall, sondern es geht auch darum, viele, viele andere Fälle – hoffentlich, vielleicht – in der Zukunft zu verhindern.

Dieser Fall steht an der Spitze, aber wir haben in den letzten Tagen und Wochen auch von vielen anderen Kriminalfällen erfahren müssen, so etwa dieser furchtbaren Hand­lung von angeblichen Jugendlichen – das ist ja auch schon eine Verharmlosung: ein Zwanzigjähriger ist kein Jugendlicher! –, von denen einer grundlos einen Bezirks­politiker niederschlägt, der an den Folgen dieser Tat stirbt; oder ein Zwölfjähriger, der eine Achtjährige vergewaltigt; der Fall Luca ist jetzt bei Gericht; und es gibt noch eine ganze Reihe von derartigen Fällen.

Meine Damen und Herren, verantwortungsvoller Umgang ist richtig und wichtig. Keine Anlassgesetzgebung, hat Klubobmann Schüssel gesagt – auch richtig. Aber warum wird denn über solche Maßnahmen nur dann diskutiert, wenn etwas passiert? – Ich erinnere daran: Meine Fraktion, das BZÖ, hat in der Vergangenheit mehrfach, zum letzten Mal im Dezember des Vorjahres, hier Initiativen gesetzt, Dringliche Anfragen eingebracht, Anträge eingebracht. Da ist es genau um das gegangen, was wir jetzt diskutieren! Und – ich habe im Stenographischen Protokoll nachgelesen – damals hat es geheißen: Wo ist denn da die Dringlichkeit? Warum setzt man jetzt solche Initiativen? Parteipolitischer Populismus!, haben wir damals zu hören bekommen. Man sagte, es werde ohnehin jetzt alles evaluiert und es werde nachgedacht und irgend­wann würden schon Maßnahmen gesetzt werden.

Und jetzt passiert wieder etwas. Und jetzt wird diskutiert, und wir hören schon wieder: Ja, man muss sich das anschauen, man muss das prüfen, man muss evaluieren! – Das ist das Unwort überhaupt in der Politik: evaluieren. Das heißt ja nur, dass man jetzt nicht handeln will. Ja warum handelt man denn nicht, Frau Justizministerin, indem man – und jetzt nicht anhand dieses Falles – die Tilgungsfristen für Sexualstraftaten abschafft, die Verjährungsfristen für Gewalttaten abschafft, lebenslange Beobachtung für Sexualstraftäter und Berufsverbote einführt? Warum ist das so schwierig? Hängt da – und das ist eben der Verdacht und meine Vermutung – nicht doch noch dieses Broda’sche Ideologieprinzip nach, das da lautet: In Wahrheit ist es nicht der Täter, der schuld ist, sondern es ist die Gesellschaft, die schuld ist daran, dass der Täter zum Täter geworden ist!?

Davon müssen wir uns und müssen vor allem Sie sich endlich verabschieden! Es geht nicht um die Rechte des Täters, sondern es geht darum, die Opfer zu schützen! Es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite