Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 95

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es nach Abschluss der Evaluierung der tatsächlich ausgemessenen Strafen – gemes­sen am verfügbaren Strafrahmen – zu einer Diskussion über die Verschärfung der Strafdrohungen im Bereich des Sexualstrafrechts kommt.

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Steinhauser. Ich bitte um exakte Einhaltung der 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.21.19

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren! Wahrscheinlich kann man noch gar nicht sagen, ob die Behörden eine Verantwortung trifft. Eines war aber schon auffallend: Das Erste, was festgestellt wurde, war eben die Behauptung, dass angeblich die Behörden keine Verantwortung trifft. Das halte ich für inakzeptabel. Eine derartige Blanko-Absolution vorschnell zu geben ist der falsche Zugang zu diesem Fall! (Beifall bei den Grünen.)

Jetzt ist wirklich Evaluierung angesagt, nicht wieder so ein Tanz wie beim Ent­führungsfall Kampusch. Jetzt müssen wir uns anschauen, was wir aus diesem Fall lernen können. Da ist nicht Mauern gefragt, sondern da ist gefragt, dass wir die richtigen Fragen stellen und auch versuchen, die richtigen Antworten zu geben.

Welche Fragen sind es, die wir uns stellen müssen? – Wir sollten uns zum Beispiel anschauen, ob bei den Vermisstenermittlungen wirklich alles optimal läuft. Tatsache ist, die Tochter des mutmaßlichen Täters ist mit 19 Jahren spurlos verschwunden und 24 Jahre lang nicht aufgetaucht. Tatsache ist, es gibt einige Dutzend Fälle in Österreich, in denen das Verschwinden der Personen vollkommen mysteriös und ungeklärt ist. Und Tatsache ist auch, dass die Rechtslage bei Verschwinden unbe­friedigend ist.

Nicht Mauern heißt, sich die Probleme anzuschauen. Schauen wir uns an, ob wir spezielle Vermisstenermittler brauchen und ob wir eine ausgeweitete Rechtsgrundlage für die Vermisstenermittlung brauchen. Es ist unsere Verantwortung, es ist die Verant­wortung der Politik, diese Schicksale zu klären und die Kinder zurückzubringen.

Eine weitere wichtige Lehre aus dem Fall Josef F. ist, dass der Missbrauch, der ja beim Opfer sehr früh begonnen hatte, nämlich mit elf Jahren, nicht erkannt wurde. Hätte man damals den Missbrauch erkannt, dann hätte man möglicherweise Schlimmeres verhindern können.

Was lernen wir daraus? – Ohne irgendjemand einen Vorwurf zu machen: Wir müssen bei der Prävention und beim Erkennen ansetzen! Wir müssen die Pädagoginnen und Pädagogen schulen, dass sie einen Missbrauch erkennen können und dass sie wissen, wie sie mit Missbrauch umgehen. Wenn wir das schaffen, dann sind wir einen wichtigen Schritt weiter.

Klar ist aber auch: Autoritäre und patriarchale Strukturen sind der Nährboden für derartige Verbrechen. Diesen Geisteshaltungen, die in manchen Familien leider noch immer weit verbreitet sind, müssen wir entschieden entgegentreten! (Beifall bei den Grünen.)

Es kommt jetzt eine Reihe von Vorschlägen, und dabei ist es wichtig, sich vom BZÖ, teilweise aber auch von der FPÖ klar abzugrenzen. Wir wollen zukünftige Straftaten verhindern, wir wollen potenzielle Opfer schützen und damit mehr Sicherheit erreichen. Beim BZÖ hat man den Eindruck, es geht primär um Rache, egal, ob damit eine einzige Straftat verhindert wird oder nicht. (Abg. Scheibner: Das stimmt ja nicht! Es ist


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