Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 100

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Thematik hervorgezaubert. Ich betone noch einmal, dass wir das sehr positiv sehen. Wir hoffen auch, dass von den positiven Ankündigungen zum Schluss etwas übrig bleiben wird.

Aufgefallen ist heute – und das ist für mich wieder sehr interessant – das unter­schiedliche Wording in Bezug auf die Ausweitung des Strafrahmens. Von Seiten des Innenministers ist gekommen: Es wird eine Ausweitung des Strafrahmens für Sexual­straftäter, für Sexualverbrechen geben. Von Seiten der Justizministerin ist gekommen: Wir werden uns anschauen, inwieweit eine Ausweitung notwendig ist und umgesetzt werden kann. Das heißt, es gibt wieder komplett unterschiedliche Linien, die hier ver­treten werden. Man kann nur hoffen, dass gerade im Sinne der Österreicherinnen und Österreicher eine Ausweitung nicht nur „angesehen und begutachtet“ wird, sondern dass es hier zu einer konkreten Ausweitung des Strafrahmens für Sexualstrafdelikte kommt. (Beifall beim BZÖ.)

Zum anderen hat Herr Kollege Jarolim gesagt: Ja, im letzten Jahr ist sehr wohl schon etwas beschlossen worden, nämlich eine Staatsanwaltschaft eingesetzt worden, die sich speziell mit Gewalt in der Familie auseinandersetzt. Auch das ist positiv. Nur: Was bringt das auf der anderen Seite, Frau Justizminister, wenn ich aus Ihrer Stellung­nahme heraushöre, aus Ihrer Ankündigung der geplanten Reform der Anzeigepflicht, dass gerade in der Familie keine Anzeigepflicht bestehen soll?

Genau dort, wo sehr oft die schwersten dieser Verbrechen passieren, soll es keine Anzeigepflicht für Familienmitglieder geben! Wie werden wir dann zu diesen Infor­mationen kommen? – Genau dort hapert es ja, genau dort müssen wir ansetzen! Ihr Ansatz geht wirklich in die falsche Richtung, und ich hoffe, dass bei dem schluss­endlich vorliegenden Gesetzentwurf eine andere Lösung gefunden werden wird.

Frau Justizministerin, Sie haben gestern – zum Glück ist es heute ergänzt worden durch Ihre Ankündigung der Abschaffung von Tilgungsfristen in schweren Fällen – auch die Ankündigung getätigt, das Adoptionsrecht verschärfen zu wollen und künftig auch bei privilegierten Adoptionen einen Blick in die Verwandtschaft werfen zu wollen, nämlich in Bezug auf das Strafregister der Verwandtschaft. Das ist von unserer Seite aus natürlich als ein wesentlicher Schritt zu unterstützen, aber wirklich nur als Begleit­maßnahme der Abschaffung von Tilgungsfristen bei Sexualdelikten.

Ein nächster Punkt – und das ist auch der Haupt-Kritikpunkt, mit dem ich meine Unter­stützung des Misstrauensantrags gegen die Justizministerin begründe – ist die Untätig­keit in Bezug auf den Entschließungsantrag vom 3. Mai 2007, den wir gemeinsam beschlossen haben – mit Ausnahme der Grünen, und bei diesen ist die Linie heute nicht ganz klar: Sind die Grünen für ein Berufsverbot oder nicht? – Letztes Jahr waren sie dagegen, sie wollten den Antrag nicht einmal durchlesen.

Aber wir haben es letztes Jahr gemeinsam beschlossen, und bis zum 1. September 2007 hätte es einen umfassenden Bericht aus dem Justizministerium geben sollen, der darlegt, welche Möglichkeiten es gibt, ein Berufsverbot durchzusetzen, welches so­dann bis Ende März in eine Gesetzesinitiative hätte münden sollen. Gut ist, dass es jetzt anscheinend Bewegung gibt. Schlecht ist, dass es im vergangenen Jahr und in den vergangenen Monaten hier absolut keine Schritte gegeben hat.

Zum Abschluss darf ich noch auf den Entschließungsantrag der FPÖ eingehen. (Prä­sident Dr. Spindelegger gibt das Glockenzeichen.) Ich komme zum Schluss und darf sagen, dass wir dem Entschließungsantrag betreffend härtere Strafen zum Schutz Minderjähriger aufgrund der nicht beinhalteten Differenzierung bezüglich des Beischla­fes nicht werden zustimmen können. – Danke. (Beifall beim BZÖ.)

12.37

 


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