Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 104

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liche Interessen der Opfer gegen das Land Niederösterreich und die Bezirkshaupt­mann­schaft vertreten wird. (Abg. Kößl: So ein Blödsinn!)

Ist das überhaupt ein erfahrener Anwalt in Opferschutzfragen? – Es stellt sich heraus: Der Vertrauensanwalt des Landeshauptmannes Pröll ist ein reiner Wirtschaftsanwalt, der noch nie einen Opferfall geführt hat, der nichts mit dieser Materie zu tun hat.

Frau Justizministerin, Sie haben sich in diesem Fall eingeschaltet und dafür gesorgt, dass sich eine erfahrene Wiener Anwältin, die bereits viele zumindest irgendwo vergleichbare Fälle betreut hat, um die Opfer so kümmert, wie es sich die Opfer auch verdienen, nämlich mit höchster sachlicher Qualifikation.

An diesem Punkt können wir aber nicht stehen bleiben. Die Interessen der Opfer müssen auch gegenüber den Behörden vertreten werden, und ich hoffe, dass die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung dafür sorgen, dass sich der Landes­hauptmann von Niederösterreich nicht weiter in inakzeptabler Art und Weise in dieses Verfahren einmischt. – Danke. (Beifall bei Grünen, SPÖ, FPÖ und BZÖ.)

12.51


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Hauser. Auch für ihn gilt die maximale Redezeit von 5 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


12.52.02

Abgeordneter Mag. Gerald Hauser (FPÖ): Herr Präsident! Geschätzte Minister! Hohes Haus! Herr Dr. Peter Pilz hat gerade vorhin festgehalten, dass ÖVP, SPÖ und wahrscheinlich auch die Grünen hier heute vernünftige Reden gehalten haben. Geschätzter Herr Dr. Pilz! Ich halte für unsere Fraktion fest, dass wir über einein­halb Jahre versucht haben, vernünftige Initiativen hier im Hohen Haus einzubringen, die aber von den Regierungsfraktionen und auch von Ihnen abgelehnt wurden.

Ich will nicht sagen, dass dieser schreckliche Fall hätte verhindert werden können, aber in der Zwischenzeit hätte man natürlich schon viele wirksame Gesetze beschließen können, die es Sexualtätern erschweren, zum Beispiel in der Umgebung von Kindern überhaupt anwesend zu sein. (Beifall bei der FPÖ.)

Ich darf einen Fall aus Tirol als Beispiel bringen und aus der „Kleinen Zeitung“ vom 27. Mai 2007 zitieren. Redakteur Michael Sabath hat in der „Kleinen Zeitung“ von damals, vor zirka einem Jahr Folgendes festgehalten:

„Höchste Zeit. – Er wolle die Funktion weiterhin ausüben. Mit ganzer Kraft, wie er meint. Der Vizebürgermeister einer Tiroler Gemeinde und ehemalige VP-Funktionär ist rechtskräftig verurteilt worden. Zu einer Geldstrafe von 9 000 Euro, nachdem man kinderpornografische Fotos und Filme auf seinem Computer sichergestellt hatte. Der feine Herr beteuert nach wie vor seine Unschuld und kann ob der milden Strafe als stellvertretendes Gemeindeoberhaupt gar nicht abberufen werden. Ein Amtsent­hebungs­verfahren ist erst ab einer Verurteilung zu einer Haftstrafe von mindestens einem Jahr möglich.“

Das heißt, wir haben hier einen Vizebürgermeister einer Tiroler Gemeinde, der nach wie vor in Amt und Würden ist, weil er nicht enthoben werden kann und weil er auch nicht genug Druck bekommt, um diese Position zurückzulegen. (Abg. Kickl: Das ist ja unglaublich!)

Hätten wir rechtzeitig die Gesetze verschärft, hätten wir möglicherweise erreicht, dass jemand, der kinderpornografische Videos auf seinem Amts-Computer hat, natürlich nicht für eine Gemeinde, für eine Kommune tätig sein kann. Als Vizebürgermeister hat er zum Beispiel die Möglichkeit, in Kindergärten zu gehen, in die Schule zu gehen, dort


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