Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 124

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vorsieht und allen Behörden bei Entscheidungen mit einem Bezug zu einem Kind unbeschränkten Einblick in die Strafregisterauszüge gewährt.“

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Mag. Darmann, Kollegin und Kollegen, einge­bracht im Zuge der Debatte zu Erklärungen des Bundesministers für Inneres und der Bundesministerin für Justiz gemäß § 19 Absatz 2 der Geschäftsordnung des National­rates zu aktuellen Fragen der Inneren Sicherheit bzw. zu aktuellen Fragen des Gewaltschutzrechts und Opferschutzes, betreffend Suche nach vermissten Personen

Der Inzestfall von Amstetten hat auf erschreckende Weise gezeigt, wie wichtig es ist, nicht nur Informationen über Verurteilungen nach dem zehnten Abschnitt des Straf­gesetzbuches (Strafbare Handlungen gegen die sexuelle Integrität und Selbstbestim­mung) den Gerichten, Staatsanwaltschaften, Sicherheitsbehörden, Sicherheitsdienst­stel­len und Jugendwohlfahrtsbehörden zeitlich unbeschränkt zur Verfügung zu stellen, sondern auch die Suche nach vermissten Personen, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, intensiv zu betreiben. Versäumnisse, wie die im Fall des Opfers von Amstetten, dürfen sich nicht wiederholen. Zwar verbietet sich jede Spekulation über den hypothetischen Ablauf vergangener Ereignisse, doch ist die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass das 24 Jahre lange Martyrium nicht unentdeckt geblieben wäre, wenn die Behörden misstrauischer gegenüber der Behauptungen des Vaters gewesen wären und die Vermisstensuche mit Nachdruck betrieben hätten.

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um sämtliche Vermisstenfälle anhand der aktuellen Erkenntnisse, welche durch den Inzestfall von Amstetten erlangt wurden, erneut zu überprüfen.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Maier. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


13.36.01

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Werte Mitglieder der Bundesregierung! Frau Präsidentin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Als ich im letzten Jahr eine parlamentarische Anfrage zum Thema Gewalt in der Familie eingebracht habe, hat ein guter Freund zu mir gesagt: Warum tust du dir das eigentlich an? Mit dieser Anfrage wirst du dir nicht nur Freunde machen. – Ich habe diese Anfrage natürlich eingebracht, und zum ersten Mal haben wir von der Frau Justizministerin Zahlen darüber erhalten, wie sich die einzelnen Deliktstatbestände innerhalb der letzten fünf Jahre entwickelt haben.

Schon damals war mir klar, dass wir bei diesen Delikten nicht schweigen dürfen. Wir dürfen nach diesem Verbrechen nicht zur Tagesordnung übergehen. Ich sage es ganz offen: Es ist für einen Vater von drei Kindern schwierig, die richtigen Worte zu finden,


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