Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 125

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weil es für mich unfassbar ist, was hier passiert ist. Ich werde versuchen, für mich als Sozialdemokraten aus der bisherigen Diskussion einige Punkte dazu zusammen­zufassen, wie ich die Situation sehe.

Gewalt und Machtausübung in der Familie muss durch den Staat, die verantwortlichen Behörden, aber auch durch uns selbst, das heißt durch die Zivilgesellschaft, mit allem Nachdruck aufgezeigt und bekämpft werden. Niemand darf wegschauen. Gewalt gegen Frauen und Kinder ist in Österreich Realität. Es geht nicht nur um körperliche, sondern, wie bereits gesagt, auch um seelische Gewalt. Uns kommt die Aufgabe zu, entsprechende legislative Maßnahmen zu setzen, aber auch eine adäquate Voll­ziehung im Interesse der Opfer sicherzustellen.

Erlauben Sie mir dazu eine Anmerkung. Im letzten Finanzausgleich haben sich die Länder dem Bund gegenüber verpflichtet, in ihrem Bereich Planstellen einzusparen. Es besteht nun die Gefahr, dass gerade im sozialen Bereich – das heißt auch im Bereich der Jugendwohlfahrt der Länder – Planstellen eingespart werden, obwohl gerade dieser Behörde bei der Bekämpfung von Gewalt gegen Kinder eine zentrale Rolle zukommt. Wir Sozialdemokraten gehen davon aus, dass Planstellen in diesem Bereich nicht abgebaut, sondern zusätzliche Planstellen in der Jugendwohlfahrt geschaffen werden. Wir gehen auch davon aus, dass insgesamt im Bereich der Jugendwohlfahrt durch die Länder eine entsprechende Ausstattung sichergestellt wird, und ich ersuche Sie, Frau Bundesminister, und Sie, Herr Bundesminister, bei den Ländern vorstellig zu werden, um sicherzustellen, dass diesen Zielvorgaben entsprochen wird.

Die heutige Diskussion hat bereits vieles aufgezeigt, nämlich das, was bereits in den Bereichen des Justiz- und des Innenministeriums passiert ist. Aber es sind auch Defizite aufgezeigt worden, über die wir als Parlamentarier auf äußerst sachlicher Ebene zu diskutieren haben. Es geht hierbei um Fragen der Tilgungsfristen, der Verjährungsfristen, um die Frage der Justiz und darum, wie die unabhängige Justiz einerseits Vermögensdelikte und andererseits Delikte gegen Leib und Leben behandelt. Ich bedanke mich bei Klubobmann Schüssel von der ÖVP, der dies sehr deutlich gemacht hat, und weise nur darauf hin, dass wir in der XXI. Legislaturperiode, in der Enquete-Kommission, über genau diese Problemstellungen diskutiert haben. Leider kam es in der Folge zu keiner entsprechenden Lösung.

Frau Bundesministerin! Herr Bundesminister! Wir unterstützen das Maßnahmenpaket zur Einrichtung einer Sexualstraftäter-Datei, ebenfalls das „2. Gewaltschutzgesetz“. Erlauben Sie mir nur eine Anmerkung! Es ist eine Erweiterung der Prozessbegleitung vorgesehen: Die psychosoziale und juristische Prozessbegleitung wird auf das Zivilverfahren ausgedehnt. Den Unterlagen habe ich entnommen, dass vorgesehen ist, dass die Adresse des Opfers nur mehr dem Gericht bekanntzugeben ist, wenn es dem Opfer unzumutbar ist.

Dazu folgende Anmerkung, Herr Bundesminister: Hier müssen wir das Meldegesetz ändern. Rechtsanwälte, die die Täter vertreten, haben als sonstige Abfrageberechtigte nach dem Meldegesetz – und das sind in Österreich einige Tausend – jederzeit einen Zugang zum Zentralen Melderegister. Wenn wir dies ernst nehmen, benötigen wir eine Novelle zum Meldegesetz, um sicherzustellen, dass die Adressen der Opfer tatsächlich geheim bleiben.

In diesem Sinne hoffe ich, dass es uns gelingt, gemeinsam ein Maßnahmenpaket zum Schutz unserer Kinder und zum Schutz der Familien gegen häusliche Gewalt hier in diesem Hause zu beschließen. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

13.41


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Steibl. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte, Frau Abgeordnete.

 


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