Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 133

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Das Engagement der Justizministerin hat uns dann schon ein bisschen skeptischer sein lassen, als sie das vom Zettel heruntergelesen hat.

Aber noch einmal zum Innenminister: Der Innenminister hat uns mit dem Brustton der Überzeugung berichtet, dass im Ministerrat Folgendes entschieden worden sei: Tilgun­gen werden künftig ausgeschlossen, verpflichtende Berufsverbote wird es geben, und die Strafrahmen werden erhöht. – Da haben wir uns gedacht: Super, das fordern wir schon lange – diese Regierung hat dazugelernt!

Jetzt bringt diese Regierung einen Entschließungsantrag der Abgeordneten Jarolim und Donnerbauer ein, in dem das Ganze anders ausschaut. Herr Innenminister, finden Sie sich in diesem Entschließungsantrag wieder? – Schauen wir uns das einmal an.

Da heißt es: Die Bundesregierung wird ersucht, alle Schritte zu unternehmen – und so weiter –, und dann kommt es: „die Tilgungsfrist bei Sexualstraftaten durch den Richter verlängert werden kann.“ – Keine Muss-, sondern eine Kann-Bestimmung betreffend Verlängerung der Tilgungsfrist. Erste Stufe.

Zweite Stufe: „Bei besonders gefährlichen Sexualstraftätern soll die Tilgungsfrist ver­längert werden.“ – Also nur verlängert werden, die Tilgung also nicht ausgeschlossen werden. Die Frist wird verlängert.

„Bei schweren Sexualdelikten soll die Tilgung schließlich gänzlich ausgeschlossen werden.“

Das ist nicht das, was Sie uns gesagt haben, Herr Innenminister! Das ist ein Kom­promiss, der uns überhaupt nicht gefällt, weil wir der Meinung sind, dass die Tilgung nach allen Straftaten im Zusammenhang mit Abschnitt 10 des Strafgesetzbuches, also bei allen Sexualdelikten, wegfallen soll – ohne Wenn und Aber, Herr Innenminister und Frau Justizministerin! (Beifall bei BZÖ und FPÖ.)

Herr Minister, ein Gedankenspiel. Laut dieser Regelung im Entschließungsantrag wäre die Straftat von Herrn Fritzl genauso getilgt gewesen. Es hätte in diesem Fall – Sie wissen, was 1967 war, Sie kennen das Strafausmaß, das er bekommen hat, nämlich an der unteren Grenze; das ist nicht in diese schwere Deliktsgruppe gefallen, die Sie meinen, nämlich mit Tod oder schweren Folgeschäden – kein Ausschluss der Tilgung Platz gegriffen, und es wäre genauso abgelaufen, wie es war: Herr Fritzl wäre nach einer gewissen kurzen Zeit unbescholten gewesen.

Dieser Paragraph, den Sie heute mit Ihrem Entschließungsantrag beschließen wollen, ist null und nichtig, er hilft in solchen Fällen nicht weiter. Er hilft nur dann weiter, wenn wir die Tilgungsfristen nicht erweitern, so wie das schon wieder die Justizministerin einschränkend machen möchte, sondern die Tilgung gänzlich abschaffen bei Sexualstrafdelikten, Herr Minister! Und das verlangen wir auch von Ihnen. (Beifall beim BZÖ.)

Zweiter Punkt: Das Berufsverbot soll plötzlich, wie der Herr Minister gesagt hat, verpflichtend kommen. – Wo? – Im Entschließungsantrag steht, dass das Berufsverbot prinzipiell durch den Richter verhängt werden soll. „In schweren Fällen ist eine ver­pflichtende Verhängung des Berufsverbotes ohne Ermessensspielraum für den Richter vorgesehen.“

Herr Innenminister! Frau Justizministerin! Wieso wälzen Sie Verantwortung schon wieder auf einen Dritten ab, nämlich auf die Richter? Das brauchen wir nicht! Wir brauchen ein Gesetz, in dem steht, dass es bei Sexualverbrechen gesetzlich zu einem Berufsverbot kommt, dass vorgeschrieben wird, dass ein Sexualverbrecher in keinem Beruf, bei dem er mit Kindern in Berührung kommt, mehr arbeiten darf. – Nicht auf die


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