Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 134

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Richter abwälzen, selbst handeln! Ein Gesetz entwickeln, das ein endgültiges Berufs­verbot festschreibt, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Wer sagt uns denn, dass dieser Lehrer – jetzt komme ich wieder auf einen aktuellen Fall – in Oberösterreich, in Reichraming, von einem Richter überhaupt ein ent­sprechendes Berufsverbot auferlegt bekommt? Da kommen wieder 17 Gutachten und 33 Experten, die dann meinen, der Lehrer hat sich eigentlich gebessert, er hat halt ein paar Kinderpornos heruntergeladen und ist nach dem Strafgesetzbuch verurteilt wor­den, aber lassen wir ihn unterrichten, kein Problem! – Nein. Ein gesetzliches Berufs­verbot würde es ermöglichen, dass dieser Lehrer niemals mehr in einer Klasse steht und Kinder unterrichtet. Und das wollen wir auch haben, meine sehr geehrten Damen und Herren! (Beifall beim BZÖ.)

Dritter Punkt: Der Innenminister sagt uns, man hat sich auf eine Erhöhung der Strafen geeinigt. – Wo? Lesen Sie selbst den Entschließungsantrag, der im Übrigen erbärmlich ist; der erbärmlich butterweich ist und überhaupt nichts aussagt!

Es heißt: Es soll „nach Abschluss der Evaluierung“ – es wird jetzt evaluiert, das dauert Wochen, Monate, man weiß es nicht; es wird evaluiert, das ist ja das Schlagwort – aufgrund „der tatsächlich ausgemessenen Strafen ...“ – wenn die Evaluierung dann abgeschlossen ist; lesen Sie, was da steht – „zu einer Diskussion über die Verschär­fung der Strafdrohung im Bereich des Sexualstrafrechts“ kommen.

Das heißt, wir schließen einmal die Evaluierung ab, und dann beginnen wir zu diskutieren. (Abg. Öllinger: So gehört das aber!) Herr Innenminister! Frau Justiz­ministerin! Das ist eine blamable Formulierung. Das brauchen wir nicht. Wir brauchen sofort und rasch eine Erhöhung der Strafrahmen, der Mindeststrafen und einen ordentlichen Schutz für unsere Kinder und keinen so windelweichen Antrag, wie er auf dem Tisch liegt. Daher lehnen wir ihn auch ab. (Beifall beim BZÖ. – Zwischenruf des Abg. Öllinger.)

Es ist wirklich ein Skandal angesichts der aktuellen Fälle, dass Sie sich solch einen Antrag überhaupt formulieren trauen. Und wenn das das ist und sein soll, was Sie heute im Ministerrat beschlossen haben, dann gute Nacht! Dann befinden wir uns dort, wo wir uns auch nach dem Fall Luca befunden haben, nach den Innsbrucker Baby­morden, nach dem Fall Kampusch, dann befinden wir uns auch nach dem Fall Fritzl dort: schöne Sätze, windelweich, aber keine Gesetzesbeschlüsse! Es wird wieder nichts getan!

Das ist etwas, was wir massiv ablehnen. Und daher stimmen wir diesem Ent­schließungs­antrag sicherlich nicht zu.

Jetzt noch einmal zu dem Punkt, weil da künstliche Aufregung geherrscht hat, auch in der SPÖ. Auch die Justizministerin hat gesagt: Um Gottes willen, Eltern haben schon gefragt, wie das mit den verpflichtenden Untersuchungen ist. Herr Van der Bellen war ganz entsetzt. – Herr Kollege Van der Bellen! Ich habe mir das über Mittag noch einmal ganz genau angeschaut. Das, was in halb Deutschland, übrigens auch in sozial­demokratisch geführten Regierungen, bereits Gesetz ist, kann bei uns nicht schlecht sein. (Zwischenruf bei den Grünen.) – Ich habe es hier, ich zitiere es Ihnen.

In Hessen gibt es seit 1. Jänner 2008 (Abg. Dr. Van der Bellen: Hessen ist nicht sozial­demokratisch!), hessische Landesregierung, die Pflicht der Vorsorgeunter­suchung für Kinder. Verweigern die Eltern diese, tritt das Jugendamt ... (Abg. Dr. Van der Bellen: Hessen ist CDU!) – Ich komme schon noch auf die Sozialdemokraten, keine Sorge. Hessen nicht, aber ich komme zu Hamburg. Warten Sie ein bisschen, ich komme schon noch darauf.

 


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