Hessen – CDU: Wenn die Eltern verweigern, tritt das Jugendamt auf den Plan und kontrolliert, was los ist.
Oder: Nordrhein-Westfalen hat bereits ein Gesetz in Verabschiedung – das wird in den nächsten Wochen verabschiedet –, Früherkennungsuntersuchungen. Alles aufgrund von Kindesmisshandlungen, denn Sie wissen, es hat auch dort schwerwiegende Fälle gegeben. Kinder sollen bis zum sechsten Lebensjahr gesetzlich verpflichtend vom Arzt untersucht werden. Das hat die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen beschlossen.
Jetzt komme ich zu den Sozialdemokraten: Hamburg. Die SPD in Hamburg will Kinder regelmäßig zum Arzt schicken. Da gibt es eine Expertin ... (Abg. Dr. Van der Bellen: Hamburg ist auch CDU!) – Ich habe gesagt, die SPD in Hamburg will die Kinder zur verpflichtenden ärztlichen Untersuchung schicken. – Jetzt lachen Sie mit dem Kugelschreiber im Mund, Kollege Van der Bellen, weil Ihnen das unangenehm ist und weil Sie merken, dass das eigentlich überall die Normalität ist. Denn Eltern, die mit ihren Kindern im Zuge der Mutter-Kind-Pass-Untersuchungen in den ersten Jahren ohnehin alle zwei Monate zur Untersuchung gehen, haben überhaupt kein Problem damit, Herr Kollege Van der Bellen! (Abg. Öllinger: Sie haben keine Ahnung!) Daher gibt es auch kein Problem, diese Kinder auf Gewalt gegen sie zu untersuchen und hier ein engmaschigeres Netz der Kontrolle zu gewährleisten.
Daher geht auch diese Kritik ins Leere. (Abg. Öllinger: So planlos!) Und Sie werden sehen, so wie in einigen Bundesländern in Deutschland wird sich das in ganz Europa durchsetzen, weil es richtig ist.
Letzter Punkt: Es gibt jemanden, der jetzt sehr oft im Namen auch des Justizministeriums auftritt, das ist Herr Eher. Dr. Reinhard Eher, er war jetzt sehr oft in den Medien, ist der Leiter der zentralen Dokumentations- und Koordinationsstelle für Sexualstraftäter im Strafvollzug. Herr Eher tritt jetzt im Namen der Frau Ministerin und des Justizministeriums landauf, landab auf und erzählt uns, dass alles nicht so schlimm ist, es gibt bei Sexualstraftätern nur eine Rückfallsquote von 3, 4, maximal 5 Prozent. Begründen kann er es zwar nicht, aber er sagt, das ist so. – Es gibt Studien, die ganz anderes aussagen, aber Herr Eher sagt das. (Abg. Öllinger: Der erste Teil stimmt schon nicht! Das ist die Unwahrheit!)
Ich habe ein Interview desselben Herrn Eher von vor einem Jahr gefunden, und zwar in „kripo/online“ – das ist ein Magazin der Kriminalpolizei –, „Sexualtäter im Seelenröntgen“. Wissen Sie, was dort derselbe Herr Eher gesagt hat? – Er hat gesagt – ich zitiere –:
„Zwanzig bis fünfundzwanzig Prozent der Sexualstraftäter werden rückfällig.“
Derselbe Mann, der uns jetzt erklärt, es gibt fast keine Rückfälligkeit, nur 3, 4, 5 Prozent, hat vor einem Jahr gesagt, 20 bis 25 Prozent. (Abg. Öllinger: Sie können nicht lesen, Sinn erfassend lesen! Funktioneller Analphabetismus ist das! – Weitere Zwischenrufe bei den Grünen.)
Es gibt Leiter von österreichischen Strafanstalten, etwa von Stein, die sagen, jeder Zweite, den wir früher frei lassen, kommt wieder zurück. Also 50 Prozent Rückfallsquote. Und das in einer Zeit (Präsidentin Dr. Glawischnig-Piesczek gibt das Glockenzeichen), in der diese Justizministerin per Haftentlassungspaket Sexualstraftäter vorzeitig entlässt!
Diese Politik ist falsch, die lehnen wir ab. Sie sollten sich etwas Besseres überlegen! (Beifall beim BZÖ.)
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