Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 141

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Hochschulen regelt. Ich denke, dass sich Prüfungsanforderung und Prüfungsmethoden im Wesentlichen mit den bisherigen Bestimmungen, die durch das Schulorganisations­gesetz geregelt waren, decken.

Ein zweiter Punkt, der mir wichtig zu sein scheint: dass man auch in den Verhand­lungen und Gesprächen zwischen der Republik Österreich, dem Außenministerium und dem Heiligen Stuhl darin übereingekommen ist, den Schulvertrag auf die an die Stelle der Pädagogischen Akademien tretenden Pädagogischen Hochschulen ebenfalls anzu­wenden, sodass die Republik auch die notwendigen Subventionen, was die Planstellenzuweisungen, aber auch Unterstützungen für Ausbildung in der Fort- und Weiterbildung betrifft, gewähren wird.

Dritter Punkt ist – mein Kollege Niederwieser hat das bereits angesprochen; Herr Kollege Dr. Graf hat das im Ausschuss fokussiert; stammt übrigens auch aus der Begutachtung des Landesschulrates für Vorarlberg –, dass wir die Absolvierung einer Meisterprüfung für die Studienberechtigung anerkennen, weil Meisterprüfungen und gleichzuhaltende Befähigungsprüfungen doch ein sehr hohes Maß an Bildungs­engagement voraussetzen und für die Tätigkeit als Pädagogin oder als Pädagoge durchaus von Nutzen sind und damit auch im Umkehreffekt eine Anerkennung für die Wertigkeit der Facharbeit darstellen. Ich halte das für einen wichtigen Aspekt und bedanke mich, dass es zu einer Einstimmigkeit auch in dieser Abänderung gekommen ist.

Kollege DDr. Niederwieser hat meines Erachtens zu Recht davon gesprochen, dass wir durchaus einen Konnex herstellen können zwischen dem heutigen Tagesord­nungspunkt 1 und diesem Punkt, der eine Bildungsfrage betrifft. Ich denke, wenn wir der Bundesverfassung gerecht werden wollen, die der Bildung den Auftrag gibt, nach sozialen, religiösen und moralischen Werten zu bilden und zu erziehen, ist es angesichts dieser Vorfälle auch wichtig, in der Bildungsarbeit gerade den ethischen Werten und der Ethik einen besonderen Stellenwert einzuräumen. Vielleicht kann das in der Ausbildung der Jugendlichen, in der Auseinandersetzung der Heranwachsenden mit der sie umgebenden Kultur auch ein wichtiger Beitrag für ein verständnisvolleres und ethisches, alle gesellschaftlichen Gruppen respektierendes Miteinander sein. – Herzlichen Dank. (Beifall bei ÖVP, SPÖ und BZÖ.)

14.33


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Brosz. 5 Minuten freiwillige Redezeitbegrenzung. – Bitte.

 


14.33.21

Abgeordneter Dieter Brosz (Grüne): Frau Präsidentin! Frau Ministerin! Kollege Niederwieser hat, glaube ich, diesen Gesetzentwurf als einen mutigen oder als einen weitgehenden Schritt bezeichnet. – Das ist schon eine gewagte Formulierung. Wenn man etwas, das zunächst eigentlich in einem anderen Gesetz geregelt ist, klar erfasst und zu einem eigenen Gesetz macht, dann ist das vielleicht richtig, aber ein mutiger, weitreichender Schritt, würde ich meinen, ist doch etwas anderes.

Vor allem sollte man, wenn man die LehrerInnenausbildung diskutiert, die Frage stellen: Wie soll denn die LehrerInnenausbildung in Österreich überhaupt gestaltet sein? Dort haben wir nämlich Defizite, die auf der Hand liegen, und zwar aus mehreren Gründen.

Der eine Punkt ist, dass die getrennte LehrerInnenausbildung, die wir nach wie vor haben – die alte Debatte: gleiche Schultypen, gleiche Schulstufen, LehrerInnen, die auf zwei verschiedenen Universitäten, kann man mittlerweile sagen, ausgebildet werden –, einfach nicht zusammenpasst, und zwar aus mehreren Gründen. Zum einen deshalb,


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