Begründung:
Im Zuge der Debatte der Regierungsvorlage in der Sitzung des Unterrichtsausschusses am 24.4.2008 wurde auch die Möglichkeit erörtert, die Absolvierung einer Meisterprüfung für die Studienberechtigung anzuerkennen. Alle Fraktionen waren dazu im Grunde positiv und haben zugesagt, dies bis zur Beschlussfassung im Plenum zu prüfen.
Meisterprüfungen und Befähigungsprüfungen setzen ein hohes Maß an Bildungsengagement voraus und sind mit wichtigen zusätzlichen Qualifikationen verbunden, die auch bei der Tätigkeit als Lehrerin oder Lehrer von Nutzen sind. Ihre Berücksichtigung im Nationalen Qualifikationsrahmen ist vorgesehen und der Ersatz eines von fünf Prüfungsfächern sachlich gerechtfertigt.
Diese Anerkennung dient auch der Anerkennung der Wertigkeit der Facharbeit insgesamt und erfüllt in einem Teilbereich die Zielsetzung einer besseren Anerkennung bereits erworbener Fähigkeiten und Kenntnisse.
Bei dieser Anerkennung handelt es sich um die Anerkennung für die Zulassung zum Studium, im Studium selbst müssen alle für die Befähigung für die Lehrtätigkeit erforderlichen Fächer positiv absolviert werden, wobei § 56 Abs. 1 des Hochschulgesetzes 2005 eigene Möglichkeiten der Anerkennung beruflicher Vorkenntnisse im Bereich der Berufspädagogik und beim Lehramt für Polytechnische Schulen vorsieht.
Kompetenzrechtliche Grundlage:
Ein dem Gesetzesantrag (522 der Beilagen) in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrags entsprechendes Bundesgesetz beruht auf Art. 14 Abs. 1 B-VG.
Besondere Beschlusserfordernisse:
Die Beschlussfassung über den Gesetzesantrag (522 der Beilagen) in der Fassung des vorliegenden Abänderungsantrags unterliegt keinen besonderen Beschlusserfordernissen.
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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Neugebauer mit 3 Minuten Redezeit. – Bitte, Herr Abgeordneter.
14.29
Abgeordneter Fritz Neugebauer (ÖVP): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesministerin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Liebe junge Kolleginnen und Kollegen auf der Zuhörerestrade, ich darf Sie alle sehr herzlich begrüßen, insbesondere die 7. Klasse des Privatgymnasiums Liefering, auch im Namen meiner Kollegin Barbara Riener, aus dem schönen Land Salzburg!
Wir haben uns einer Thematik gewidmet, die, wie mein Vorredner schon angemerkt hat, sowohl in der Vorlage als auch im Abänderungsantrag eine Fünf-Parteien-Zustimmung findet. Es ist dies ein Gesetz, das es Personen ohne Reifeprüfung ermöglicht, ein Studium, ein Bachelor-Studium, an den Pädagogischen Hochschulen zu inskribieren.
Wir haben im Ausschuss unter anderem auch die Frage ventiliert, warum es denn notwendig ist, dies in ein eigenes Gesetz und nicht in das Studiengesetz für universitäre Einrichtungen zu implementieren. – Die Terminologie und die komplette Umarbeitung hat uns daran gehindert, und wir sind bei einem eigenen Gesetz gelandet, das nunmehr ausschließlich die Berechtigung für Studiengänge an den Pädagogischen
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