Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 144

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eingebracht im Zuge der Debatte über TOP 2) Bericht des Unterrichtsauschusses über die Regierungsvorlage (522 d.B.): Bundesgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Erlangung der Studienberechtigung für Studien an Pädagogischen Hochschulen (Hoch­schul-Studienberechtigungsgesetz - HStudBerG) erlassen sowie das Hochschul­ge­setz 2005 und das Privatschulgesetz geändert werden (533 d.B.).

Im Arbeitsdokument der Kommissionsdienststellen „Verbesserung der Qualität der Lehrerausbildung“ KOM(2007)392 SEK(2007)931 wird festgehalten, dass die Qualität der allgemeinen und beruflichen Bildung zu einem großen Teil von der Qualität des Unterrichts bestimmt wird, welche ihrerseits teilweise von der Lehrerbildung abhängt. Um nun die Qualität der Bildung zu verbessern schlägt die Kommission vor, dass:

alle Lehrkräfte über ein adäquates Niveau und eine adäquate Bandbreite von Wissen und Kompetenz verfügen, damit sie vor dem Hintergrund raschen wirtschaftlichen und sozialen Wandels den Lernenden helfen können, ihr Potenzial voll zu entfalten;

alle Lehrkräfte einen angemessenen Hochschulabschluss erwerben;

Aus- und Weiterbildung der Lehrkräfte auf koordinierte und kohärente Weise erfolgen und hierfür angemessene Mittel bereitgestellt werden;

die Verbesserung der Professionalität der Lehrertätigkeit gefördert wird.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat einen Entwurf für eine ge­mein­same LehrerInnenausbildung für alle pädagogischen Berufe vom Kindergarten bis zur Höheren Schule auf Hochschulniveau vorzulegen, welche neben einer durch­lässigen Ausbildung zu StufenlehrerInnen für verschiedene Altersgruppen auch die verpflichtende berufsbegleitende Weiterbildung für alle Lehrkräfte vorsieht. Weiters soll die Forschungstätigkeit im Bereich der Kindergarten- und Grundschulpädagogik ausgebaut, die Weiterbildung sichergestellt und die Spezialisierung der LehrerInnen in einem Anrechnungsmodell ermöglicht werden.

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Dr. Graf. 7 Minuten freiwillige Redezeitbegrenzung. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


14.39.29

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesminister! Hohes Haus! Zu der vorliegenden Gesetzesmaterie ist schon viel gesagt worden. Diese wird ja heute auch einstimmig beschlossen werden.

Zwei Punkte zu den Ausführungen meiner Vorredner: Die gemeinsame Ausbildung der Lehrer und Lehrerinnen an einem Universitätstypus möchte ich nur präzisieren, weil bei uns schon Begriffsverwirrung herrscht. Unter Hochschule ist natürlich universitäre Ausbildung und damit tertiärer Sektor gemeint, weil ja die Pädagogischen Akademien jetzt auch Hochschulen sind. Sonst könnte man das, was Kollege Brosz jetzt als Antrag vorgelesen hat, unter Umständen missverstehen. Universitäre Ausbildung ja. Das ist vielleicht auch einer der Kritikpunkte an diesem Gesetz, das wir heute zu beschließen haben, weil es ja ein Zwischenschritt ist, der notwendig geworden ist, und es nicht


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