Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 145

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verpackbar war in anderen Bestimmungen. Ich bin froh, dass jetzt die Meisterprüfung da mit einbezogen wird.

Zur Legasthenie. – Das ist ungefähr so ein Thema wie: Selbstverständlich gibt es die Klassenschülerhöchstzahl 25 auch in ersten Klassen in Österreich. Das wird auch so getragen, lese ich auch im Interview der Frau Bundesministerin Gehrer mit der kriti­schen „Presse“, die auch sagt, das ist umgesetzt. Das gehört also in die Leistungs­bilanz der Frau Bundesministerin. Die „Presse“ ist nicht mehr kritisch, denn wenn eine Regierung oder eine Mehrheit in diesem Hohen Haus etwas beschließt, wird das offensichtlich von der „Presse“ schon als umgesetzt angesehen. Wir wissen ja aus vielen Anfragebeantwortungen aus Ihrem Hause, dass das ja noch bei Weitem nicht der Fall ist.

Zur Gesetzesvorlage selbst noch: Herr Kollege Neugebauer hat das ja gestreift mit dem zusätzlich – an sich etwas systemfremd – hineingepackten Abkommen hinsicht­lich der konfessionellen Pädagogischen Hochschulen. Das habe ich im Ausschuss auch schon gesagt, dass man da nur mit dem Heiligen Stuhl Verhandlungen führt. Ich weiß schon, Österreich ist ein überwiegend katholisches Land und es gibt ein Konkordat, aber es gibt auch so etwas wie Gleichbehandlung und Ähnliches mehr. Es gefällt mir nicht wirklich, dass da jetzt auch in dieses Gesetz eine Privilegierung für konfessionelle Schulen oder Hochschulen hineingeschrieben wird. Viel richtiger wäre eine gemeinsame Ausbildung an der Universität und das dann auch überzuführen in die Privatuniversitäten. So wird es ja wahrscheinlich als einzige Möglichkeit dann gehen, das ist sicher in die Wege zu leiten, ist ja auch angekündigt, und ich hoffe, dass das irgendwann kommt. Unser Thema ist es, hier eine gewisse Säkularisierung jetzt nicht auf dem Privatschulsektor genauso wie auf dem Sektor der Pädagogischen Hochschulen einzuführen, dass man die Kirchen und Religionsgesellschaften kürzt, sondern mir geht es eigentlich darum, dass man andere Private gleichstellt in diesem Bereich. Dafür treten wir ein.

Frau Bundesministerin, ich gehe jetzt auf das Thema Ihres Interviews in der „Presse“ ein, und ich muss sagen, ich bin an sich enttäuscht. Wir führen hier im Hohen Haus leider einen einsamen Kampf hinsichtlich der Zugangsberechtigungen zu Ausbildungen oder Bildungsplätzen an Österreichs Hochschulen und Universitäten, weil sich ja alle anderen Fraktionen mit Quoten schon abgefunden haben. Sie propagieren jetzt, dass es auch Aufnahmeverfahren für Pädagogische Hochschulen geben soll, und auf die konkrete Frage in der „Presse“ antworten Sie ausweichend. Bei der Frage „Es gibt also nur so viele Studienplätze“, wird hier dargelegt, „wie es mittelfristig freie Posten gibt.“ Da weichen Sie aus und sagen, es werde in Zukunft ohnehin genug Posten geben, weil ja soundso viele zehntausend Lehrer in Pension gehen würden. Das ist nicht die Frage gewesen, sondern das ist das Ausweichen.

Und dann sagen Sie auf die Frage: „Uni-Restriktionen müssten also auch für andere Studien gelten?“ – da kommen Sie schon hin –:

„Wir haben das zum Teil in anderen Studienrichtungen jetzt schon.“

Das heißt, das Prinzip der Zugangsbeschränkungen wird akzeptiert. „Ich glaube“ – sagen Sie dann weiter –, „dass es vor allem dort notwendig ist, wo auch die soziale Verantwortung in einem hohen Maß gefordert ist. Sprich: In pädagogischen Berufen.“

Das heißt, Sie wollen Zugangsbeschränkungen haben. Da würde ich gerne eine Erklärung dazu haben. Ich lese es zumindest so. Dann wird es zum System.

Mir ist es egal, was jemand studiert, das soll sich jeder selbst aussuchen. Wenn jemand Lehramt studieren möchte, dann soll ihm das nicht verwehrt werden. Das Thema ist, ob jemand dann die Voraussetzungen für die Berufsausübung mitbringt.


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