Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 147

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

dass nämlich diese Gelder zweckgewidmet für infrastrukturelle Verbesserungen an den Universitäten, für Studierende und für die Lehre verwendet werden, nicht erfüllt worden sind, ja man hat sogar in den letzten zwei Jahren die wenigen Möglichkeiten der Mitbestimmung auch der Studierenden abgeschafft. Und daher sagen wir, für das Zentralbudget einer Universität wollen wir uns nicht hergeben. Das war nicht der Zweck der damaligen Bestimmung. Wir sind grundsätzlich schon – und das begründe ich jetzt mündlich – dafür, dass man über Studienbeiträge nachdenkt, allerdings im Rahmen der Autonomie in einer gesetzlichen Bandbreite, die von null bis tausend, wie es unser Vorschlag ist – darüber kann man reden, wo die Höhe eingesetzt werden soll –, durchaus diskussionswürdig ist.

Wenn der Zweck nachweislich nach weit über fünf Jahren nicht einmal nicht mehr eingehalten wird, sondern man entgegen dem Zweck weiterhin operiert, dann ist es uns schon lieber, dass man es einmal abschafft, damit der Zwang zur weiteren Dis­kussion in diesem Belang auch herbeigeführt wird. Das ist unsere Begründung.

Aber in die Begründung, die wir jetzt eingebracht haben, haben wir jetzt die SPÖ-Begründungen und die Begründungen der Grünen eingearbeitet und haben die Standpunkte in den Begründungen erläutert und unseren vernachlässigt – sage ich dazu –, damit es hier keine Ausrede mehr geben kann hinsichtlich der Gestaltung des Antrages selbst.

Ich gehe davon aus, dass hier kein Widerspruch mehr sein kann, wenn man versucht, relativ objektiv die verschiedenen Begründungen, die man dafür anführen kann, darzu­legen. Beschließen werden wir letztlich den Antrag und nicht die Begründung. Die Tür ist vom Kollegen Broukal medial geöffnet worden, wir öffnen sie jetzt hier im Hohen Haus. Sie sind eingeladen, Ihren Einsatz zur Abschaffung der Studienbeiträge auch der ganzen Welt gegenüber zu dokumentieren. Deswegen haben wir auch eine namentliche Abstimmung dazu verlangt. Haben Sie den Mut, fassen Sie den Mut, der Mehrheit, die es in diesem Hohen Haus gibt, zum Durchbruch zu verhelfen! – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

14.50


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Der soeben eingebrachte Antrag ist genügend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

des Abgeordneten Dr. Graf, Mag. Hauser und weiterer Abgeordneter betreffend Ab­schaffung der Studiengebühren

eingebracht im Zuge der Debatte zum Tagesordnungspunkt 2 in der 58. Sitzung des Nationalrates am 07. Mai 2008

Die Bundesregierung hat mit dem Wintersemester 2001 Studiengebühren eingeführt. Das Ziel war, ein Finanzierungsinstrument zu schaffen, das den Universitäten zu­sätzliches Geld für die Verbesserung und den Ausbau des Lehrangebots bringt.

Die vorgesehene Zweckwidmung und die Mitbestimmung der Studenten über die Verwendung der eingenommenen Gebühren sind nie richtig umgesetzt, die ursprüng­lich vorgesehene Mitbestimmung bereits aus den Bestimmungen gestrichen worden.

Die SPÖ und die Grünen haben diesen Schritt aus bildungs- und sozialpolitischen Gründen massiv kritisiert. Die Studiengebühren hatten nach ihrer Meinung einen Rückgang der Studierendenzahlen zur Folge. Österreich hatte im EU-Vergleich bereits


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite