Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 148

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vor Einführung der Studiengebühren weniger Studierende als vergleichbare Staaten. Es wurde behauptet, in Österreich studiere nur jeder dritte Maturant, in der OECD im Schnitt jeder zweite. Um die Zahl der Studierenden auf EU-Niveau und damit von derzeit 200.000 auf 300.000 zu erhöhen, braucht es nach Meinung der Grünen Anreize (1/A).

Die SPÖ sagt, Studiengebühren sind in diesem Zusammenhang kontraproduktiv. Die Studienbeiträge sind nach deren Begründung ein wesentlicher Hinderungsgrund ein Studium an einer Universität zu beginnen und erfolgreich zu absolvieren. Zudem sind die Studienbeträge gerade für Studierende aus einkommensschwachen Haushalten ein Hindernis ein Studium anzustreben. Die Studienbeiträge sind aus der Sicht der SPÖ daher abzuschaffen (695/A).

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, dem Nationalrat unverzüglich eine Regie­rungs­vorlage vorzulegen, welche die Abschaffung der allgemeinen Studiengebühren zum ehestmöglichen Zeitpunkt vorsieht.“

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Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Haubner, und zwar für 5 Minuten. – Bitte.

 


14.50.56

Abgeordnete Ursula Haubner (BZÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Frau Bun­des­ministerin! Liebe Schülerinnen und Schüler auf der Galerie! Hohes Haus! Diese Regierungsvorlage schafft die Basis für den Zugang zur Ablegung der Studienberech­ti­gungsprüfung, vor allem auch die Voraussetzung für die Zulassung zur Pädagogischen Hochschule. Das ist gut und richtig, wenn hier ein neuer und erleichterter Zugang geschaffen wird. Seitens des BZÖ werden wir dazu auch unsere Zustimmung geben.

Ich habe nur noch drei Anmerkungen zu machen. Die erste Anmerkung hat Kollege Neugebauer zu klären versucht. Ich habe bereits im Ausschuss die Frage gestellt, warum diese Regelung nicht in das bestehende Studienberechtigungsgesetz einfließt, vor allem weil vorgesehen ist, das im Mai 2008 zu novellieren. Sie haben das mit einer Behinderung der Terminologie begründet. Ich nehme das so zur Kenntnis, aber ganz nachvollziehbar ist es mir nicht, vor allem auch, weil die Frau Bundesministerin im Februar noch anders darüber gesprochen hat.

Der zweite Punkt, auf den ich hinweisen möchte, ist, dass im Allgemeinen Teil der Erläuterungen steht, dass dies eine Maßnahme ist, um den Akademikeranteil zu heben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden, aber ich glaube, es geht auch darum, dass man dadurch nicht nur zusätzlich Menschen den Akademikerstatus geben kann oder geben soll, sondern dass eine möglichst große Gruppe da einen entsprechenden Zugang hat, die ganz konkret die Lehrausbildung machen will und die dafür geeignet ist.

Sie, Frau Bundesministerin, befassen sich ja in Ihren verschiedenen Anregungen unter anderem auch mit der qualitätsvollen Ausbildung der Lehrerinnen und Lehrer, wo Sie auch glauben, dass Sie verschiedene Auswahlkriterien festsetzen können, wo Sie die Aufnahmebestimmungen auch professionalisieren wollen. Grundsätzlich ist dagegen


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