Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 151

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desregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Ich ersuche nun Herrn Abgeordneten Dr. Graf als Antragsteller des Verlangens, die Debatte zu eröffnen. Seine Redezeit beträgt 10 Minuten. – Ich erteile Ihnen hiermit das Wort, Herr Abgeordneter.

 


15.00.21

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Ich habe es vermutet, dass nicht der Herr Vizekanzler, sondern Herr Staatssekretär Matznetter zur AB-Besprechung kommt. Aber es ist wahrscheinlich – und ich teile jetzt Vorschusslorbeeren aus – in dieser Frage sogar besser, weil Sie, Herr Staatssekretär, in dieser Angelegenheit eingelesen sind.

Wir werden bei dieser Anfragebeantwortung des Herrn Bundesministers Molterer, die wir heute hier zur Debatte stellen, einen Antrag einbringen, dieselbe nicht zur Kenntnis zu nehmen. Das ist schon das schärfste Instrument, das wir bei einer Anfrage­beantwortung anwenden können. Wir tun das deshalb, weil wir der Meinung sind, dass diese Anfragebeantwortung nicht nur nicht den Tatsachen entspricht, sondern auch sehr parteipolitisch ausgestaltet wurde. (Präsidentin Mag. Prammer übernimmt wieder den Vorsitz.)

Wir haben einen Untersuchungsausschuss gehabt, wo wir uns mehrere Tage lang mit dem bis dato größten Anlegerbetrugsfall in der Zweiten Republik auseinandergesetzt haben, und es hat zugegebenermaßen eine große Anzahl von Abgeordneten, die davor weniger Informationen hatten, dort einiges in der Frage: Versagen der Finanz­marktaufsicht – ja oder nein?, dazugelernt und ist bezüglich der Schwächen der Kontrollinstrumente zusätzlich sensibilisiert worden.

Ich erinnere nur daran, dass die Anlegerentschädigungsgesellschaft de facto pleite ist. Kollege Stummvoll wurde nicht müde, zu betonen, dass er immer schon gesagt hat, dass das nur die Umsetzung einer EU-Richtlinie ist und nicht das halten wird, was es verspricht. Dass man so ein Gesetz in den neunziger Jahren gemacht hat, ist an sich schon bedenklich. Aber dann trat der Fall ein, und die Anlegerentschädigungs­gesell­schaft war beim ersten Anlagebetrugsfall pleite. Natürlich gibt es in einem solchen Fall viele Betroffene, die, ähnlich wie bei einer Einlagensicherung, Sorge um ihr einge­brachtes oder eingesetztes Kapital haben und verunsichert werden.

Gerade Österreich als ein historisch gewachsener Bankplatz mit starken Bankgeheim­nis­bestimmungen, Anlegerschutzbestimmungen und Ähnlichem mehr muss sehr vorsichtig sein, dass es diesen Platz, den wir uns in der Welt in den letzten Jahren erkämpft haben, nicht verliert. Das kann passieren, wenn wir keine ausreichenden Anlegerschutzvorschriften haben und wenn die Wertpapieraufsicht, die Anlageaufsicht in der Finanzmarktaufsicht nicht wirklich funktioniert.

Gewagt finde ich es, wenn der Herr Vizekanzler der Republik in seiner Eigenschaft als Finanzminister in seiner Anfragebeantwortung ein bisschen belehrend antwortet, indem er auf die Feststellung, dass es bei der „AMIS-Gruppe“ offensichtlich Verfehlungen gegeben hat, und auf die Frage, wie man denn gedenkt, da jetzt weiter zu verfahren – weil die Anleger bis heute noch keine Entschädigung erhalten haben, will man dies­bezüglich natürlich nachfragen –, schreibt: Es stand ja nicht die „AMIS Gruppe“, so wie in der Anfrage immer gesagt wird, sondern nur ein bestimmtes AMIS Unternehmen, zuletzt die AMIS Financial Consulting AG, unter der Aufsicht der FMA. – Ich hoffe, er meint nicht, dass die anderen AMIS-Teilfirmen oder die anderen AMIS-Gesellschaften deswegen gut funktionierende Firmen waren.

 


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