Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 154

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Mal mit der Causa AMIS. Ich sage: Zu Recht beschäftigen wir uns nicht das erste Mal damitl!

Feststellung Nummer eins: Wir haben folgende Situation: Insgesamt 16 000 Geschä­digte, davon über 10 000 in Österreich, haben zum Teil ihre gesamten Ersparnisse fürs Erste verloren, weil sie verlockt worden sind, in Machenschaften ihr Kapital anzulegen, wo nachher eine Reihe von Dingen nicht eingehalten worden ist, die nach den Bestimmungen der Gesetze einzuhalten gewesen wären.

Feststellung Nummer zwei: Wir haben alles zu tun, um zu helfen, wo wir können, und, soweit es geht, den berechtigten Anliegen Geschädigter auch entgegenzukommen, ihnen bei der Durchsetzung ihrer Interessen zu helfen, aber wir haben dabei auch darauf zu schauen, dass nicht ein wesentlicher Teil des Entgegenkommens darin besteht, dass Gelder der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler, die damit gar nichts zu tun hatten, als Deckung für Machenschaften anderer herangezogen werden. Daher müssen zwei Prinzipien eingehalten werden. Prinzip Nummer eins: Hilfe, soweit es geht. Prinzip Nummer zwei: Schutz des Budgets und damit letztlich des Geldes der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler.

Um einmal aufzuklären, was die Korrespondenz des Bundeskanzlers betrifft, Herr Abgeordneter Graf:

Der Bundeskanzler hat in seinem Schreiben darauf hingewiesen, dass die Geschädig­ten das für den Schaden rechtswidrige Organverhalten darzustellen und behauptete Schäden konkret zu beziffern haben. Dies müssen sie dann bei der Finanzprokuratur melden.

So weit, so richtig.

In einem E-Mail hat der Herr Bundeskanzler unter Verwendung der Bestimmungen des Entschließungsantrages vom Juli vergangenen Jahres darauf hingewiesen, dass der Untersuchungsausschuss zur Finanzmarktaufsicht eine Reihe von Mängeln und Schwächen offengelegt hat, weshalb auch eine entsprechend rasche Reform einge­leitet wurde.

Weiters hat der Herr Bundeskanzler wörtlich aus dem Rechnungshofbericht, den wir, glaube ich, heute auch auf der Tagesordnung haben, Folgendes zitiert:

„Das mit der Errichtung der Finanzmarktaufsichtsbehörde verfolgte Ziel einer Opti­mierung der organisatorischen Abläufe im Sinne einer integrierten Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann noch nicht als erfüllt betrachtet werden. Sys­temische Schwächen und zum Teil fehlende Effizienz der Aufsichtsinstrumente schränkten die Wirkung der integrierten Aufsichtsbehörde ein.“ – Das hat der Bundeskanzler richterweise zitiert.

Was war zu tun? (Zwischenruf des Abg. Dr. Graf.) – Wir haben, Herr Abgeordneter Graf, nicht nur eine Makulatur der Postenänderung vorgenommen, sondern wir haben in diesem Haus auch eine umfassende Reform der Finanzmarktaufsicht beschlossen. Ich glaube, wir haben eine richtige Reform beschlossen. Denn: Wir haben die Schwachstellen, die im Ausschuss aufgezeigt worden sind, die vom Rechnungshof aufgezeigt worden sind und die in diesem Verfahren bekannt geworden sind, behoben.

Was waren die Schwächen? – Die eine Hand hat nicht gewusst, was die andere tut. Es gab Doppelgleisigkeiten. Nun gibt es eine klare Regelung: Prüfung – Oesterreichische Nationalbank; Analyse – Oesterreichische Nationalbank; Aufsicht als Behörde, Be­scheidausstellung sowie Kapitalmarktaufsicht und Versicherungsaufsicht – FMA.

Wir haben die Schwierigkeit, dass die eine Hand nicht weiß, was die andere tut (Abg. Dr. Graf: Das gibt es immer noch!), oder zumindest gesagt hat: Wir haben das ohnehin


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