Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 153

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Der ist zuständig!) Es ist schon klar, dass der Finanzminister zuständig ist. Aber wenn er sagt, es werde nicht akkordiert, dann wirft das ein bezeichnendes Licht auf diese Bundesregierung. Dann kann ich nur raten, dass man sich in Zukunft damit besser auseinandersetzt, denn der Herr Bundeskanzler hat schon auch eine Koordinierungs­kom­petenz in dieser Bundesregierung, und wenn er etwas sagt, dann muss das Gewicht haben. (Abg. Dr. Stummvoll schüttelt den Kopf.) Herr Kollege Stummvoll schüttelt den Kopf. Es hat also das Wort des Herrn Bundeskanzlers kein Gewicht; das nehme ich so zur Kenntnis. (Abg. Dr. Stummvoll: Das habe ich nicht gesagt!)

Auf unsere Feststellung, dass man den Rechtsweg, vertreten durch die Finanzpro­kuratur, die schon längst privatisiert gehört beziehungsweise die gar nicht notwendig ist, exzessiv ausnützt, nämlich die Republik Österreich im Rücken habend und daher davon ausgehend, unbeschränkte Geldmittel zur Verfügung zu haben, und auf Teufel komm raus prozessiert, schreibt der Finanzminister zurück, man müsse auf einem Rechtstitel, auf einem Urteil basierend etwas sagen, denn nur dann bestünde Rechts­sicherheit. (Abg. Dr. Stummvoll: Ja sicher!)

Herr Kollege Stummvoll, Sie sind doch auch ein Vertreter oder ein Anhänger der Ansicht, dass es auch noch eine private Vertragsautonomie geben soll. Ich habe immer geglaubt, ein Rechtstitel oder ein Rechtsgrund ist auch ein Vertrag, eine Vereinbarung, ein Vergleich. (Abg. Dr. Stummvoll: Aber da geht es um Amtshaftung!)

Es ist nicht zwingend, dass man bis zum Obersten Gerichtshof alles auf und ab prozes­siert, sozusagen auf Teufel komm raus. (Abg. Dr. Stummvoll: Rechtsstaatlich­keit!) Ich gebe schon zu, dass man hier darauf achten muss, dass man rechtsstaatlich vorgeht. Aber der Rechtsstaat bleibt meines Erachtens in seinen Grundfesten auch dann erhalten, wenn man nicht jeden Rechtsstreit bis zum Obersten Gerichtshof im Namen der Republik führt, sondern auch einmal einen Vergleich schließt, um schneller zu Ergebnissen zu kommen. Man kann sich auch als Bundesregierung eine Rechts­meinung bilden.

Es wird ohnehin die Einlagensicherung schlagend werden, und es stellt sich in Wirklichkeit ja nur die Frage, aus welchem Topf das Geld kommt und wer wo und wie regresspflichtig ist. Es wird in der Zukunft der Kompetenzstreit – und der wird vor­weggenommen –, welche Behörde dafür zuständig ist, ob es die Anlegerentschädigung ist oder eine andere, im Wesentlichen ausgestritten. Das ist doch das Thema der Amtshaftung! Und das geht zulasten der Bürger.

Es wird schon noch dauern – und das sage ich auch den Betroffenen –, weil ja auch mit Luxemburg langwierige Verhandlungen in einem Konkursverfahren zu führen sind. Aber bei den innerösterreichischen Angelegenheiten, aber auch bei jenen innerhalb der Europäischen Union, die Sie ja so loben und schätzen, kann man sich als öster­reichische Bundesregierung dafür einsetzen, dass im Interesse der Anleger die Sache schneller erledigt wird. Nur dann, wenn das ordentlich und schnell funktioniert, ist in Wirklichkeit der Bankplatz und der Anlegerplatz Österreich weiterhin gut aufgehoben, denn das spricht sich international herum – und nicht, wenn man Verfahren in die Länge zieht. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

15.12


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es hat sich nun Herr Staatssekretär Dr. Matz­netter zu Wort gemeldet. Auch seine Redezeit soll 10 Minuten nicht übersteigen. – Bitte.

 


15.12.30

Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Hohes Haus! Wir beschäftigen uns hier nicht das erste


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