geschickt!, und die anderen nichts getan haben, beseitigt mit einem klar geregelten Verfahren, wer verantwortlich ist, wer wann initiativ werden darf, wer den anderen auffordern kann, und wir haben sichergestellt, dass das künftig dokumentiert wird.
Der österreichische Nationalrat hat als Gesetzgeber rasch gehandelt. Das war auch vernünftig so.
Erster Punkt: Wir bemühen uns, alles dafür zu tun, dass die Verfahren für die Vielzahl von Geschädigten möglichst ohne weiteres Kostenrisiko so rasch wie möglich vonstatten gehen. (Abg. Dr. Graf: Es geht um eine AB-Besprechung!) Daher hat die Finanzprokuratur, Herr Abgeordneter Graf, in allen angemeldeten Fällen sofort die Bereitschaft erklärt, einen sogenannten Verjährungseinredeverzicht abzugeben, das heißt, diese Tausenden Geschädigten nicht in die Situation zu bringen, gegen Zahlung der Gebühren und Klagsrisiko ein Klagsverfahren zu eröffnen, und hat ihnen in Aussicht gestellt, dass nach Klärung des Gesamtverfahrens dann ihre Ansprüche geregelt werden. Man hat genau das getan, was sie eigentlich wollten, nämlich, es für Bürgerinnen und Bürger erleichtert.
Zweiter Punkt: Die Finanzprokuratur hat im Auftrag der Republik weit mehr gemacht, als sie als Anwältin des Staates zum Schutz der Interessen des Budgets machen muss. Sie hat sich aktiv eingesetzt dafür, dass im Zuge des Konkursverfahrens AMIS sichergestellt ist, dass alle nur möglichen Deckungsfonds, die es gibt, in Anspruch genommen werden. Die Finanzprokuratur hat sich aktiv bemüht um etwas, was wir in der Rechtsordnung nicht haben, nämlich eine Sammelklage, mit einem Verfahren unter Einbeziehung der Masseverwalter hier, der Masseverwalter in Luxemburg, der Geschädigtenanwälte, die schon Klagen eingebracht haben, der Gläubigerschutzverbände – die alle sind an einen Tisch zu bringen – zu versuchen, parallel zum Konkursverfahren die Sicherung der Ansprüche vorzunehmen.
Wen alles kann das betreffen? – Depotbanken, bei denen heute noch 60 bis 70 Millionen € liegen; Wirtschaftsprüfer, die tätig waren und hier Bestätigungen ausgestellt haben, obwohl eigentlich nicht sichergestellt war, dass über Kundengelder nicht zweckwidrig verfügt wird.
Ziel dieser Maßnahme ist es, dass rasch, bevor massenweise Geld durch Verwaltungs- und Klagskosten aufgebraucht wird, das vorhandene liquide Vermögen plus die Regressforderungen an Dritte in einen Topf kommen und unbürokratisch und rasch die Geschädigten ihr Geld bekommen.
Wenn dann etwas offenbleibt und wenn rechtskräftig in den Musterverfahren, die anhängig sind, tatsächlich ein Amtshaftungsanspruch da ist, dann bekommen nicht nur die Klägerinnen und Kläger, die paar, die jetzt Klage führen – die Zahl steht in der Anfragebeantwortung –, ihr Geld, sondern dann können natürlich auch alle anderen, die jetzt mit Einredeverzicht die Verjährung nicht riskieren, sich anmelden und sagen: Ich will die Differenz haben! Aber erst dann, wenn es einmal rechtskräftig entschieden ist.
Damit erfüllen wir zwei Dinge. Erstens: Wir kümmern uns um die Geschädigten durch ein aktives Tätigwerden der Prokuratur, durch eine Hilfestellung beim Einbringlichmachen von Vermögenswerten, die für einen kleinen Geschädigten gegen ein System über zwei Länder mit x Anwälten kaum einbringlich sind.
Wir mindern aber zweitens das Risiko, dass die Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geradestehen müssen für Machinationen, und ich halte das für eine grundvernünftige Vorgangsweise.
Herr Abgeordneter Graf, wenn ich an etwas erinnern darf, was – und jetzt beantworte ich das für meine Fraktion – wir schon als Opposition gefordert haben, dass es endlich
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