Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 156

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passiert: Dass man das Vermögen, das da ist, hereinholt, dass man sich gemeinsam um die Sache annimmt, die Interessen bündelt und schaut, dass das Geld, statt in Masseverwaltungen zu versickern, möglichst rasch zur Deckung der Befriedigung der Ansprüche zur Verfügung gestellt wird.

In diesem Sinne glaube ich, dass wir auf einem besseren Weg sind. Mein Versprechen ist, und ich habe mich engagiert dafür, und ich weiß, dass der Herr Vizekanzler auch diesbezüglich bemüht ist: Wir werden alles dazu tun, um es möglichst rasch zu Ende zu bringen – unter Wahrung der Steuerzahlerinteressen, aber auch unter Wahrung der berechtigten Interessen der Anleger. – Vielen Dank, meine Damen und Herren. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

15.20


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Redezeit der nunmehr zu Wort gemeldeten Abgeordneten beträgt jeweils 5 Minuten.

Als Erster gelangt Herr Abgeordneter Krainer zu Wort. – Bitte.

 


15.21.14

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst einmal zu den Ergebnissen des Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht. Ich habe das auch ein bisschen befremdlich gefunden, dass der Finanzminister hier nur auf einen Bericht oder Berichtsentwurf repliziert, und zwar den der eigenen Fraktion. Das ist eher unüblich, dass man das in der Beant­wortung einer parlamentarischen Anfrage macht.

Wenn man sich die Beiträge, in welcher Form auch immer diese eingebracht wurden, der einzelnen Fraktionen ansieht, dann ergibt sich schon ein klares Bild: Dass nämlich innerhalb des Untersuchungsausschusses schon von einer sehr breiten Mehrheit klar festgestellt wurde, dass es im Rahmen der FMA massive Schwächen gegeben hat, gerade, aber nicht nur, was den Bereich der Wertpapieraufsicht betrifft.

Das war ja auch einer der Gründe dafür, dass dann auch das Hohe Haus aktiv geworden ist. Und wir haben ja nicht nur massive Schwächen gesehen im Wert­papierbereich, sondern vor allem auch im Bereich der Anlegerentschädigung.

Sie werden sich erinnern, dass wir da alle teilweise erstaunt waren über die Aussagen, die Auskunftspersonen uns hier gegeben haben, und wir wissen auch, dass uns diese Frage der AeW seitdem beschäftigt hat und noch immer beschäftigt, weil wir hier noch keine Lösung haben.

Vom Untersuchungsausschuss ist absolut zu Recht eine massive Reform der gesamten Aufsicht, OeNB und FMA – da war ja nicht nur die FMA davon betroffen, sondern auch die OeNB –, gefordert worden, und wir haben eine strukturelle Änderung vorgenommen und festgelegt, wie die Aufsicht in Zukunft funktionieren soll: indem es weiterhin ein Vier-Augen-Prinzip gibt, aber eine klare Trennung, wer wofür verant­wortlich ist: Wer macht Recherche, Analyse? Und: Wer ist die Behörde, wer hat die Behördenfunktion?

Was den Vorwurf betrifft, dass da sozusagen nur Personen ausgetauscht wurden: Ich meine, der ist lächerlich, und das aus mehreren Gründen. Erstens brauche ich, um Personen auszutauschen, kein Gesetz zu ändern. (Abg. Dr. Graf: Warum ist der Pribil dann dort? Weil der Pribil so untadelig ist?) Und dann stellt sich die Frage: Wieso haben wir dann das gesamte Gesetz geändert, die ganze Struktur? Außerdem ist es so, dass bei einem Vorstand der Vertrag ausgelaufen ist und nicht verlängert wurde, und ich denke mir, da wird es gute Gründe gegeben haben, den nicht mehr zu verlängern. Meines Wissens hat er sich ja beworben und war, übrigens wie bereits bei


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