Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 157

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der ersten Ausschreibung, eben nicht der Bestgereihte. Der Unterschied ist nur, dass dieses Mal der Bestgereihte auch zum Zug gekommen ist.

Wenn Sie sich erinnern – da waren Sie, Herr Kollege Graf, glaube ich, noch in der Regierung und sind hier im Parlament noch in einer Regierungsfraktion gesessen –, damals ist das anders gelaufen: Da ist es nicht der Bestgereihte geworden, sondern der aus der Ausschreibung eigentlich Ausgeschlossene, weil er die Minimalanforderun­gen nicht erfüllt hat. Und da sieht man einfach den Unterschied, wie hier umgegangen wird.

Das dritte Problem, das wir natürlich auch festgestellt haben in der FMA, war nicht nur ein gesetzliches, sondern auch ein kulturelles Problem. Wenn wir uns daran erinnern, was für ein Bild diese Behörde, die Arbeitsweise dieser Behörde abgegeben hat, müssen wir feststellen: Das war auch ein kulturelles Problem, das ich nicht einfach durch ein Gesetz verändern kann.

Da habe ich aber aufgrund der Erfahrungen oder der Gespräche auch den Eindruck, dass sich das durchaus massiv verbessert hat, das heißt, dass auch die Kultur der FMA und die Beziehung zwischen FMA und OeNB wesentlich kooperativer ist und dass auch die Prüfkultur im Rahmen der FMA eine wesentlich bessere geworden ist. (Abg. Dr. Graf: Ich höre genau das Gegenteil!)

Das heißt, die Reform der FMA haben wir erledigt. Offen ist die Reform der AeW. Ich glaube, da haben wir als Hohes Haus mit einem Entschließungsantrag die Regierung aufgefordert, bis Ende Mai hier klar Stellung zu nehmen und das auch vorzulegen, damit wir möglichst schnell die AeW reformieren können, denn so, wie sie jetzt aufgestellt ist, ist sie nicht funktionsfähig und entspricht damit auch nicht einer vernünftigen Richtlinienumsetzung. Das wissen wir, das haben wir dort festgestellt. Das fehlt, und das müssen wir noch machen.

Eine weitere offene Frage ist prinzipiell, wie man mit Amtshaftungen auch in Zukunft umgeht. Da gibt es ja verschiedene Vorschläge, und das ist sicher auch etwas, was uns beschäftigen wird. Zum konkreten Fall, denke ich, sind die Grundsätze im Wesent­lichen schon dargelegt worden; ich kann sie nur wiederholen:

Das Erste ist, dass alles, was der Bund jetzt gegenüber diesen Geschädigten macht, natürlich rechtskonform sein muss, aber – no na net! – wie sollte es sonst sein außer rechtskonform? Nur: Entscheidend ist auch, dass wir, wenn wir hier merken, wir haben erstinstanzliche Urteile, als Legislative ja selber Erfahrung haben, die der Exekutive sicher nicht ganz verborgen geblieben ist, und das Prinzip: Wer schnell hilft, hilft doppelt!, sollte auch hier Anwendung finden.

Ich gehe davon aus, dass das Finanzministerium, die Finanzprokuratur auch im Sinne dessen, was der Herr Staatssekretär hier gesagt hat, daran arbeiten, dass diese Fälle möglichst schnell abgewickelt werden, damit wir hier zu einer vernünftigen Lösung kommen – auch im Sinne der Anleger. Diese warten nämlich schon seit vielen Jahren auf ihr Geld, und es ist zu hoffen, dass sie nicht noch viele Jahre darauf warten müssen. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

15.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nun kommt Herr Abgeordneter Dr. Stummvoll zu Wort. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.26.37

Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Staats­sekretär! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich glaube, wir alle wissen, dass die Causa AMIS ein sehr komplexer Sachverhalt ist. Wir haben uns ja auch monatelang im Banken-Untersuchungsausschuss damit befasst.

 


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