Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 158

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Auf der anderen Seite muss ich sagen, das, was wir heute diskutieren, die Grund­struktur des Problems, ist eigentlich eine sehr einfache: Wir haben hier einen Schadens­fall im Rahmen der Vermögensveranlagung. Schlimm genug – die Dimen­sionen wurden bereits genannt –: 16 000 Geschädigte, 80 Millionen € Schadens­sum­me!

Die einzige Frage, um die es hier geht, ist die Frage: Ist dieser Schaden entstanden oder mit verursacht worden durch ein Versagen der staatlichen Aufsicht, der Finanz­marktaufsicht? – Wir haben diese Frage im Untersuchungsausschuss wirklich sehr intensiv diskutiert. Richtig ist, was der Herr Finanzminister feststellt: Es gab hier keinen akkordierten Schlussbericht, dass dieser Verdacht des Versagens auch erhärtet wurde. (Abg. Dr. Graf: Aber warum sagt er dann, „meiner Fraktion“?) Die ÖVP-Fraktion hat es konkret hineingeschrieben! Herr Kollege, wir hatten auch anfangs den Verdacht, dass hier etwas nicht so gelaufen ist, wie es hätte laufen sollen, aber dieser Verdacht konnte nicht erhärtet werden.

Auf der anderen Seite, bitte, wissen wir alle genau, dass es nicht Aufgabe des Unter­suchungsausschusses ist, dass Abgeordnete dort Richter spielen, sondern da geht es um politische Verantwortung. Das heißt, bezüglich der reinen Rechtsfrage: Liegt hier ein Versagen vor, wird hier die Amtshaftung fällig?, haben nur die Gerichte zu entscheiden; und sonst gar niemand, Herr Kollege Graf!

Mir ist schon klar – ich habe es ja im Untersuchungsausschuss erlebt –: Es haben viele geglaubt, der Abgeordnete ist so quasi ein Amateurrichter, und er will Richter spielen. Das kann es nicht sein! In der Bundesverfassung haben wir das Prinzip der Rechts­staatlichkeit verankert, und wir leben in einem Rechtsstaat. Das Bundeshaushaltsrecht beinhaltet die Grundsätze der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit, und daran halten wir uns.

Was die Rechtsfrage betrifft, muss man sagen: Es ist ein Verfahren. Ich bin sehr froh darüber, dass Herr Staatssekretär Matznetter darauf hingewiesen hat, dass die Finanzprokuratur viel, viel mehr gemacht hat, als sie eigentlich hätte machen müssen. Die hat nicht gesagt: Wir lehnen uns zurück, sind der Anwalt des Bundes, und jetzt lassen wir die Dinge treiben, und wenn eine Entscheidung vorliegt, werden wir sie respektieren. – Nein, sie hat das gemacht, was Kollege Matznetter sehr ausführlich hier geschildert hat! Sie hat viel mehr gemacht, denn wir wollen ja den Geschädigten helfen, gar keine Frage. Aber wir können es uns doch nicht so leicht machen, dass wir einfach sagen: Der Steuerzahler soll halt dafür aufkommen! Das kann es ja nicht sein.

Folgendes sage ich auch sehr deutlich: Wir müssen vielleicht ein bisschen mehr ins Bewusstsein rufen, dass es keine Chance ohne Risiko gibt. Und ich möchte nicht haben, dass einer sein Geld bei dem anlegt, der auf Teufel komm raus die höchste Rendite verspricht, und wenn das danebengeht, muss der Steuerzahler dafür aufkommen! – Das ist nicht unsere Philosophie einer verantwortungsvollen Veran­lagung von Geldern.

Das heißt, wir haben hier über die Finanzprokuratur in der Tat mehr gemacht, als wir machen müssen – im Sinne der Hilfe für die Geschädigten –, aber das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit können und wollen wir nicht ausschalten. Es wäre gesetzwidrig, wenn der Bund hier zahlen würde, ohne eine entsprechende Rechtsgrundlage zu haben. Daher ist das absolut zu unterstreichen, was der Herr Finanzminister in der Anfragebeantwortung gesagt hat.

Richtig ist natürlich schon, und auch das gebe ich gerne zu – damit beschäftigen wir uns schon seit Monaten –, dass die Frage der AeW, der Anlegerentschädigung unbefriedigend gelöst ist, denn die Beträge, die dort von einer Gruppe von Unternehmen aufgebracht werden können, sind natürlich nicht in der Lage, bei einem


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite