Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 159

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so großen Schadensfall, wie es AMIS ist, entsprechend einzuspringen. Es findet diesbezüglich aber eine Diskussion statt, und dankenswerterweise wird die Arbeits­gruppe im Finanzministerium, die im Sinne unseres Entschließungsantrages eingesetzt ist, vor dem Sommer einen Bericht vorlegen.

Ich bin schon der Meinung, dass man da auch intensiv die Frage diskutieren muss, ob es wirklich richtig ist zu sagen, eine Gruppe von Unternehmen haftet dafür, wenn ein Mitglied dieser Gruppe gesetzwidrige Dinge macht, zum Beispiel Anlegergelder selbst und nicht bei der Depotbank deponiert. Kann man wirklich den Grundsatz vertreten, dass man sagt, eine Gruppe von Betrieben haftet dafür, weil einer sich nicht an Gesetze hält? Das werden wir schon auch diskutieren müssen.

Noch einmal: Das ist eine schwierige Materie. Wir haben dem Finanzressort gesagt, wir wollen auch einen Überblick haben, wie das die anderen EU-Staaten geregelt haben, denn ich meine, man muss ja nicht alles selber erfinden, wenn es Best-Practice-Beispiele in Europa gibt. Wir werden vor dem Sommer den Bericht bekommen, und ich stehe dazu: Wir werden, sobald wir den Bericht haben, hier im Parlament Maßnahmen setzen müssen, um die Anlegerentschädigung entsprechend finanziell zu stärken – im Interesse all jener, die verantwortungsvoll Gelder entgegen­nehmen und veranlagen, aber nicht im Interesse jener, die auf Teufel komm raus spekulieren, und wenn es danebengeht, soll der Steuerzahler dafür zahlen. (Beifall bei der ÖVP.)

15.31


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. 5 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


15.31.39

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Frau Präsidentin! Herr Staatssekretär! In den letzten Punkten der Ausführungen des Vorredners, Herrn Dr. Stummvoll, kann man schon die eine oder andere Abwägungsfrage erkennen, die er bemüht hat. Allerdings kulminiert das Wesen dieser Anfragebeantwortung an einem anderen Punkt; der ist schon angesprochen worden. Ich habe es hier, und weil Sie das ja relativiert haben, Herr Dr. Stummvoll, zitiere ich nun, damit das ganz klar ist:

„Was das – behauptete – Ergebnis des parlamentarischen Untersuchungsausschusses betreffend Finanzmarktaufsicht ... anlangt, ist festzuhalten, dass es keinen akkordierten Schlussbericht des Ausschusses gibt. ...“. – So weit, so gut.

Und weiters: „Vielmehr hält der Berichtsentwurf meiner Fraktion fest, dass Aufsichts­fehler nicht festgestellt wurden.“ – Also: die Fraktion des Herrn Bundesministers.

Jetzt sind wir noch einmal genau bei dem Punkt, der typischer nicht sein könnte für das österreichische Politikverständnis, für die gelebte Realverfassung: Dass einer, der zwar Klubobmann war und vorher auch schon Minister – das ist nicht das Problem –, von seiner Fraktion spricht, aber nicht im Zusammenhang mit der Regierungstätigkeit – weil nach den Nationalratswahlen da natürlich auch zwei Fraktionen vertreten sind, das ist schon klar, das ist das Wesen einer Koalition –, nein, er spricht von seiner Fraktion im Nationalrat! Das finde ich schon verräterisch und auffällig.

Aber das wäre noch nicht einmal das Schlimmste. (Abg. Dr. Schüssel: Er steht halt zu uns!) Ja, ja, so schlimm wird es schon noch nicht sein, dass er das nicht tun würde.

Aber der Punkt ist darüber hinaus folgender: Er sagt zunächst – was ja richtig ist, und deshalb habe ich es auch zitiert –, es gibt keinen akkordierten Schlussbericht. Und dann aber, als Beweis zur Entschärfung sozusagen, um der Intention der Anfrage des Kollegen Graf die Spitze zu nehmen, steigt er zurück auf den Bericht seiner Fraktion.


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