Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 176

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Wir haben uns auf jeden Fall sehr ernsthaft und genau mit den Materien beschäftigt und können festhalten: Auch wenn wir contra auftreten und in dritter Lesung gegen diese Marktordnungsnovelle sein werden, werden wir in zweiter Lesung einige kon­krete Punkte durchaus mittragen; ich werde diese auch kurz ansprechen.

Es ist dies einerseits die Anpassung im Rahmen der Härtefallregelung – auch wenn es im Einzelnen sehr schwierig ist; wir wissen, die Verhandlungen waren ja immer mühsam –, um hier jene Betriebe, die gar keine Prämien bekommen haben, auch noch in die Regelung hineinzunehmen.

Wir sind auch für die Beihilfen für die Schulmilchlieferanten, das sehen wir als richtige Entscheidung.

Wir finden es auch richtig, dass man bei geringfügigen Verstößen im Kontext mit Cross Compliance von Sanktionen absehen kann, dass sogenannte Bagatellgrenzen einge­führt werden.

Und das Kernstück dieser Novelle – sozusagen im Hinblick auf eine gewisse Öffent­lichkeitsrelevanz – sind die Bestimmungen zur Transparenz der Agrarförderungen.

Meine Damen und Herren! Werte Kolleginnen und Kollegen! Das ist sicherlich ein ganz entscheidender Schritt: Sobald alle Förderungen transparent sind – das könnte gene­rell für alle Förderungen gelten, wie zum Beispiel im Land Oberösterreich, dort wird jede Fördervergabe auch transparent dargestellt –, kann eine seriöse Analyse begin­nen. Ich möchte extra darauf verweisen, dass im Rahmen dieser Transparenz auch die Exportsubventionen umfasst sind, und ich möchte auch festhalten, dass es richtig ist, in diesem Zusammenhang einen Leistungskatalog ins Internet zu stellen. Darüber besteht Einigkeit – ich möchte zu Beginn meiner Rede auch das einmal hervor­streichen. Und, Herr Bundesminister, ich habe mich überzeugen lassen – Sie werden sich wundern, denn gestern im Ausschuss war ich noch dagegen –: Die Argumente, die Sie im Zusammenhang mit den Milchquoten gebracht haben, waren in diesem Punkt zumindest nachvollziehbar. Ich sage, es ist schwierig zu beurteilen, was dann 2013 wirklich sein wird. Das ist jetzt nicht sehr einfach zu bewerten, das kann so und so ausgehen. – Das also vorneweg.

Aber grundsätzlich, meine Damen und Herren, bleibt die Kritik an der Regelung der Betriebsprämien, an der Ausgestaltung der ersten Säule der Agrarpolitik in Europa aufrecht (Abg. Jakob Auer: Ein bissl eine kritische Bemerkung musst du wirklich machen!), Kollege Auer, und zwar nicht aus prinzipiellen Gründen, sondern aufgrund genereller Fragestellungen, die Sie ja kennen, nämlich ... (Abg. Grillitsch: Aus ideologischen ...!) Sehr wohl aus ideologischen Gründen – da haben Sie recht, Kollege Grillitsch –, weil wir der Auffassung sind, dass Verteilungsgerechtigkeit auch bei den Agrarförderungen eine ganz wichtige Maxime und Voraussetzung sein muss. (Abg. Grillitsch: Was ist die Alternative?)

Und es ist nicht verteilungsgerecht (Abg. Grillitsch: Was ist die Alternative? Sag, was die Alternative ist!), wenn es einerseits Betriebe gibt, die mehrere tausend Euro pro Hektar bekommen, und andererseits Betriebe, die gar nichts bekommen. Das ist nämlich die Herausforderung: dass es derzeit ein ungerechtes System ist, das wettbe­werbsverzerrend ist. (Abg. Grillitsch: Die Alternative würde mich interessieren, Herr Kollege! Welche Alternative gibt es?)

Ich werde Ihnen klar sagen, was wir fordern. Unsere Mindestforderungen, Kollege Grillitsch, sind zwei, drei Punkte, die man auch im Rahmen dieser bestehenden Markt­ordnung bereits beginnen könnte: ein grundsätzliches Bekenntnis dazu, dass jeder Bewirtschafter, aktive Bewirtschafter in der Landwirtschaft auch einen Mindestan­spruch auf eine Grundprämie hat, nämlich jene Grundprämie, die für die Aufrecht­erhal-


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