Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 201

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wünscht einer der Berichterstatter ein Schlusswort? – Das ist nicht der Fall.

Dann bitte ich alle Damen und Herren, Platz zu nehmen, denn wir gelangen zu den Abstimmungen, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.

Zuerst gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Marktordnungsgesetz 2007 und das Marktordnungs-Überleitungsgesetz geändert werden, in 550 der Beilagen.

Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dr. Pirklhuber vor.

Ich werde daher über die vom erwähnten Verlangen betroffenen Teile und an­schließend über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.

Ich komme daher zunächst zur getrennten Abstimmung über Artikel 1 Ziffer 4 Abs. 3 und Ziffern 5, 8 und 9 sowie Artikel 2 Ziffer 5 in der Fassung des Ausschussberichtes.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die hiefür eintreten, um ein Zeichen der Zustim­mung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teiles des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschuss­berichtes.

Jene Damen und Herren des Hohen Hauses, die hiefür ihre Zustimmung erteilen, ersuche ich um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit ange­nommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die auch in dritter Lesung für den vorliegenden Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

Wir gelangen nunmehr zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abge­ordneten Dipl.-Ing. Klement, Kolleginnen und Kollegen betreffend Beschränkung der Cross-Compliance-Bestimmungen auf ein Mindestausmaß.

Ich bitte jene Damen und Herren, die für diesen Entschließungsantrag sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit und damit abgelehnt.

Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Referenzmengen-Zuteilungs-Verordnung geändert wird, samt Titel und Ein­gang in 551 der Beilagen.

Ich ersuche jene Damen und Herren, die für den Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist die Mehr­heit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.

 


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