Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 202

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18.00.355. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Ing. Peter Westenthaler, Kollegin und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Geschäftsordnung des Nationalrates (Geschäftsordnungsgesetz 1975) geändert wird (603/A)

 


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Wir gelangen zum 5. Punkt der Tagesordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst einer der Antragsteller, das ist in diesem Fall Herr Abgeordneter Scheibner. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 1 Minute. – Bitte.

 


18.00.55

Abgeordneter Herbert Scheibner (BZÖ): Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Aufgrund der knappen Redezeit, möchte ich mich kurz fassen. Wir haben und hatten einige Erfahrungen, durchaus auch negative, was den Ablauf von Untersuchungs­aus­schüssen im Nationalrat betrifft, vor allem wenn es darum geht, diesen Ausschuss zu Lasten der Betroffenen sowie der Auskunftspersonen parteipolitisch zu miss­brauchen.

Wir haben in diesem Antrag einen Vorschlag für eine Neuordnung der Vorsitzen­den­bestellung gemacht, so dass es, wie etwa im Wiener Kontrollausschuss, ein ehe­maliger Richter sein sollte, der das Verfahren objektiv leitet. Aber damit nicht genug. Wir wollen auch über andere Probleme in der Verfahrensordnung diskutieren. Es hat leider im Geschäftskomitee keine Einigung gegeben.

Ich nenne nur ein Beispiel: Einerseits ist die Verschwiegenheit strafrechtlich sank­tioniert, andererseits sind aber die meisten Teilnehmer dieses Ausschusses, nämlich die Abgeordneten, durch die Immunität geschützt. Dass das ein Problem ist, sehen wir am aktuellen Fall, bei dem geheime Details aus der Vernehmung von Natascha Kampusch über eine Zeitung an die Öffentlichkeit gelangt sind. Das kann nur durch einen Teilnehmer dieses Ausschusses erfolgt sein. (Abg. Öllinger: Wer sagt das?!)

Man sieht also, dass es eine Reihe von Punkten gibt, die wir im Ausschuss zur Verbes­serung der Verfahrensordnung der Untersuchungsausschüsse besprechen müssen. (Beifall beim BZÖ.)

18.02


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Pendl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.02.25

Abgeordneter Otto Pendl (SPÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Auch ich möchte zum vorliegenden Antrag einige Anmerkungen machen, ebenfalls in aller gebotenen Kürze. Herr Kollege Scheibner, ich glaube, dass ein modernes, selbstbewusstes Parlament seine Aufgaben wahrzunehmen hat. Ich glaube auch, dass es diese mit großem Engagement wahrnimmt. Ich glaube, dass es gute Gründe dafür gibt, warum es in unserer Republik die Gewaltenteilung – nämlich in die drei Bereiche Legislative, Exekutive und Gerichtsbarkeit – gibt und geben soll.

Ich glaube, darüber brauchen wir nicht zu diskutieren, wir kennen das schon. Aber wir beschuldigen niemanden ohne konkretes Wissen. Ich glaube, dass wir zur gegebenen Zeit im Geschäftsordnungsausschuss eine durchaus interessante Diskussion führen werden, ich freue mich direkt schon darauf. Es gibt auch viele andere Punkte, die ebenfalls seit sehr langer Zeit auf deren Diskussion oder Umsetzung warten.

Ich denke, dass Kollege Fichtenbauer im laufenden Untersuchungsausschuss seine Arbeit sehr gut macht. Wir werden sehen, was wir im Geschäftsordnungsausschuss


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