Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 203

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miteinander zusammenbringen werden. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.03


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt als Nächster Herr Abgeord­neter Mag. Kukacka. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


18.03.45

Abgeordneter Mag. Helmut Kukacka (ÖVP): Herr Präsident! Hohes Haus! Wir stehen dem Antrag der Kollegen Westenthaler und Scheibner auf Einsetzung eines unab­hängigen Vorsitzenden durchaus positiv gegenüber. (Abg. Mag. Kogler: Das glaube ich!)

Auch wir sind der Meinung, dass dadurch die notwendige Objektivität seitens der Vorsitzführung besser gewährleistet werden könnte und der immer wieder feststellbare Hang zu parteipolitisch motivierten Stellungnahmen und entsprechenden Handlungen durch den Vorsitz verhindert werden könnten. Ich möchte darauf hinweisen, dass etwa Vizekanzler Molterer schon im Vorjahr gemeint hat, dass wir nach Ende der beiden Untersuchungsausschüsse über eine Reform diskutieren sollten, nach welcher unabhängige Richter den Vorsitz führen sollten. (Abg. Öllinger: Ausgerechnet Mol­terer!)

Zweitens: Wir sind für eine Schiedsinstanz dort, wo es unterschiedliche Rechtsauf­fassungen gibt. Ich verweise auf die 15 Vorschläge, die die Volkspartei im Zusam­menhang mit der Verfahrensordnung für Untersuchungsausschüsse gemacht hat und von denen ich glaube, dass sie wirklich ein wichtiger Schritt nach vorne wären. Dass es einen umfassenden Reformbedarf beim Untersuchungsausschuss als Kontroll­instru­ment gibt, ist, glaube ich, unbestritten. (Abg. Mag. Kogler: Am liebsten abschaffen!)

Selbst der Oppositionspolitiker Westenthaler hat in einem Interview in der „Presse“, und zwar im März 2007, gemeint:

Der Untersuchungsausschuss als Instrument ist krank. So wie die Ausschüsse jetzt stattfinden, sind sie nur ein „Exerzierfeld für parteipolitische Schlammschlachten, die noch dazu viel Steuergeld kosten“. – Zitatende.

Dem kann ein auch unabhängiger Beobachter doch wohl nur zustimmen. Diese Kritik deckt sich auch mit den Erfahrungen, die bisher immer gemacht wurden, nämlich in den letzten Untersuchungsausschüssen genauso wie in dem, der jetzt läuft.

Die völlig überzogenen und rechtlich problematischen Anforderungen von Unmengen an Akten, die vom Untersuchungsausschuss gar nicht bearbeitet werden können, haben gezeigt, dass da völlig ineffizient vorgegangen wird. Derzeit sind es schon fast 500 000 Seiten an Akten, die angefordert sind. Dabei ist das nur der erste Teil, es werden also noch sehr viel mehr werden. Das hat es in der Geschichte des Parla­mentarismus bei uns noch nicht gegeben. Das ist politisch unsinnig. (Abg. Dr. Graf: Es soll ja auch nicht politisch sein!)

Das ist auch organisatorisch nicht bewältigbar. Das ist außerdem viel zu teuer und stellt eine Geldverschwendung auf Kosten des Steuerzahlers dar – nämlich deshalb, weil wir den größten Teil dieser Akten weder brauchen noch bearbeiten können. (Abg. Mag. Kogler: Hunderttausende Aktenseiten wurden nur von der ÖVP ange­fordert!)

In diesem Sinne ist eine umfassende Neuordnung der Verfahrensordnung für Unter­suchungsausschüsse unbedingt notwendig. Wir sind bereit zu einer umfassenden


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