Ganz offen gesagt, das war doch bei der Einsetzung der Untersuchungsausschüsse Anfang dieser Legislaturperiode Ihr Ziel. Das haben Sie nicht geschafft; das ist auch geschäftsordnungsmäßig nicht gegangen. Jetzt wollen Sie eine Liste von 20 Richtern.
Ich, meine Damen und Herren, will eine Beibehaltung der Gewaltenteilung. (Ruf: Beim Landtag in Wien ist es auch so!) – Dazu sage ich: Ein Gemeinderat ist ein bisschen anders organisiert als das Hohe Haus hier oder etwa ein Landtag. Auch was die Autonomie betrifft, ist es, wie es eben ist. Die einen sitzen dort, es gibt seit jeher eine rote absolute Mehrheit – und dort gibt es ganz andere Dinge. (Zwischenrufe beim BZÖ.)
Bleiben wir doch dabei! Warum immer alles schlechtreden? – Bei „Euroteam“ war es Ihnen noch recht! (Abg. Scheibner: Uns!) – Uns allen, ja. Da war der Parlamentarismus noch in Ordnung; das ist auch vollkommen richtig so.
Bei „Euroteam“ beispielsweise gab es nicht die Forderung, eine Richterin müsse den Vorsitz im Untersuchungsausschuss führen. Eine Richterin war ja damals im Parlament, in unserer Fraktion – und die hat das natürlich ganz „überparteilich und unpolitisch“ gemacht.
Ich stehe dazu: Ein Untersuchungsausschuss ist – wie jeder andere Ausschuss hier im Hohen Haus – ein politischer Ausschuss. Was denn sonst?! Was außer Politik wird denn hier gemacht? (Zwischenrufe beim BZÖ.) – Sie machen natürlich keine Politik; das merken wir.
Schauen wir uns diesen Antrag des Abgeordneten Westenthaler an! Schauen wir uns an, was darin neu ist! Neu sind der Bestellmodus sowie der Losentscheid aus einer Liste von 20 Richtern, plus zwei Beisitzer, und dann natürlich das Wichtigste: dass der Vorsitzende künftig die Sitzung eröffnen und schließen soll. – Na bravo! (Heiterkeit bei der FPÖ.) Das kann Ihrer Ansicht nach nur ein Richter – und kein Abgeordneter? Eine Sitzung zu eröffnen und zu schließen, dazu brauchen Sie einen Richter? (Abg. Mag. Kukacka: Sie zeigen, dass Sie ungeeignet sind!)
Der Vorsitzende handhabt die Geschäftsordnung, heißt es weiters in Ihrem Antrag. – Na bravo! Dazu braucht man „natürlich“ einen Richter, denn wer sonst sollte das können?! Ihrer Ansicht nach nur ein Richter; möglicherweise sogar ein ÖVP-naher Richter. Der ist doch viel besser als irgendein anderer Richter? (Zwischenruf des Abg. Ing. Westenthaler.)
Weiters aus Ihrem Antrag: Der Vorsitzende hat kein Stimmrecht. – Eine herrliche Geschäftsordnungsreform! Wann soll er denn bitte einberufen?
Wenn der Vorsitzende durch Losentscheid bestimmt wurde, soll binnen 14 Tagen eine Sitzung stattfinden; er darf die Sitzung eröffnen und schließen und die Geschäftsordnung handhaben – hat aber kein Stimmrecht!
Wenn man mit einer Verfahrensordnung, die noch einen Funken von Demokratie in sich trägt, einen Richter hier in einen Ausschuss setzt, so rennt dieser wahrscheinlich nach zwei Wochen davon – aber das wollen Sie wahrscheinlich, nämlich, dass es keine Untersuchungsausschüsse gibt –, denn ein Richter ist es gar nicht gewohnt, sich auf Mehrheitsentscheidungen einzulassen! Wenn ein Richter als Vorsitzender eines Untersuchungsausschusses bei einer schon beschlossenen Ladung eines Zeugen eine Mehrheitsentscheidung für einen Termin und Ähnliches braucht, so hält der das doch gar nicht aus! Überfordert doch die Leute nicht, Leute, die nach 30 Berufsjahren unter einem Burn-out-Syndrom leiden und in Frühpension gehen! Das ist doch sozusagen die Norm bei den Richtern. (Beifall bei der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)
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