Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 216

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Worin besteht dieser schwere Fehler der Pensionserhöhung – nicht Pensionsreform – 2008? – Es wurden alle Pensionen in einem bestimmten Verhältnis angehoben, nied­rigere Pensionen etwas stärker als höhere Pensionen. Auf eine Form von Pensionen hat man dabei jedoch vergessen, nämlich auf die ganz niedrigen Pensionen. Pensionen unterhalb des Ausgleichszulagenrichtsatzes wurden mit dem geringsten Erhöhungsprozentsatz angehoben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist daher absolut unverständlich, wenn ein Sozialminister, der offensichtlich noch immer nicht weiß, was da gespielt wird, auch vorige Woche nach dem Urteil eines oberösterreichischen Landesgerichtes als Arbeits- und Sozialgericht sagt: Bei den niedrigen Pensionen, die so gering erhöht worden sind, handelt es sich um Pensionen, deren Bezieher ohnehin ein Zusatzeinkommen haben.

Das muss man sich auf der Zunge zergehen lassen: Ausgerechnet der sozialdemo­kratische Sozialminister sagt nichts anderes, als dass niedrige Pensionen in erster Linie Frauenpensionen sind, und diese Frauen haben ohnehin einen Mann, der mög­licherweise mit einem höheren Einkommen oder einer höheren Pension nach Hause kommt. – Entschuldigung, das ist letztklassig und außerdem wahrheitswidrig. Denn es gibt natürlich auch Fälle, wo er als Pensionist 500 bis 600 € erhält und auch sie als Pensionistin 500 bis 600 € erhält. Und aufgrund dieser Pensionserhöhung werden beide Pensionen jeweils um 1,7 Prozent erhöht.

Wären die Pensionen um 100 € höher, würden sie 21 € pro Person mehr erhalten. Das heißt, während bei diesen Personen die Pensionserhöhung 8 € oder 9 € ausmacht, würde die Pensionserhöhung, wenn die Pension nur um 100 € höher wäre, 21 € be­tragen. Da greift man sich doch an den Kopf, wenn ein sozialdemokratischer Sozialminister das noch zu rechtfertigen versucht. (Beifall bei den Grünen.)

Ich lese Ihnen vor, was der Sozialminister gesagt hat. (Zwischenruf des Abg. Schopf.) Ich lese es dir vor, lieber Kollege. Die oberösterreichische Arbeiterkammer hat ja auch gesagt, dass das nicht in Ordnung ist. Wir würden uns allerdings wünschen, dass das etwas lauter gesagt wird beziehungsweise dass dem Rechnung getragen wird, was ein sehr kluger Jurist, ein oberösterreichischer Anwalt, Dr. Winkler, in Vertretung einer Person vor dem oberösterreichischen Gericht erstritten hat.

Klarerweise handelt es sich, wenn ich die niedrigen Pensionen unterdurchschnittlich erhöhe und weiß, dass das in erster Linie Frauenpensionen sind, um indirekte Dis­kriminierung. – Nach dem EU-Recht verboten! Nach dem EU-Recht ausgeschlossen!

Das oberösterreichische Gericht sagt: Ja, hier ist versteckte Diskriminierung vorhan­den. – Was sagt der Herr Sozialminister? (Ruf bei der SPÖ: Was sagt er?) – Die haben ohnehin ein Zusatzeinkommen, sagt er. Da handelt es sich nicht um Pensionisten, die nur von diesem Einkommen leben, sondern die haben ohnehin ein Zusatzein­kom­men. – Das ist nachweislich falsch und die Unwahrheit.

Ich lese Ihnen dazu auch die Stellungnahme eines Pensionistenehepaares, das schon vorher an den Sozialminister geschrieben hat, vor: Herr Johann M. hat eine Brutto­pension von 571 €, diese wurde um 9,72 € – nämlich um die 1,7 Prozent – auf 581 € erhöht. Und Frau Hermine M. hat eine Pension von 577 €, diese wurde um 9,82 € auf 587 € erhöht.

Wie gesagt, wäre die Pension um 100 € höher, wäre die Erhöhung für beide jeweils 21 €. Das begreift niemand. Es kann doch nicht sein, dass das ein Sozialminister nicht versteht. Es kann doch nicht sein, dass das Pensionistenverbände nicht verstehen. Aber offensichtlich sind sie alle noch so verbohrt und verstockt, dass sie sagen: Das ist richtig, denn entweder ist das eine Frau, und die hat ohnehin einen Mann, der ein bisschen mehr Geld nach Hause bringt, oder – wenn es keine Pensionistin ist, sondern


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