Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 219

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Haus mitgeteilt, dass diese Regelung für die Pensionisten diskriminierend und vor dem Gesetz ungleich ist. Er hat das ignoriert, und deshalb tut mir der Herr Minister jetzt auch nicht leid. Er soll sich auch nicht überrascht zeigen über dieses Urteil des Landesgerichtes Linz.

Wir haben in Verbindung mit dem Österreichischen Seniorenring nicht nur gesudert, sondern wir haben auch gehandelt. Wir haben Unterschriften von Pensionisten gesam­melt und bereits Klagsvorbereitungen getroffen. Ich kann Ihnen sagen, die Leute sind derart erbost über diese Behandlung Ihrerseits und haben es wirklich satt, in dieser Republik immer wieder als Bittsteller und Almosenempfänger behandelt zu werden. Immerhin handelt es sich hiebei um zirka 500 000 Menschen, die durch diese Rege­lung wirklich zu Schaden kommen.

Frau Kollegin Aubauer, Sie haben gemeint, dass die nächste Pensionserhöhung um zwei Monate vorgezogen wird, weil aufgrund der Teuerungswelle den Pensionisten etwas Geld zurückgegeben werden soll. – Ich darf Ihnen Folgendes sagen, Frau Kollegin: Das ist sehr gut gemeint, aber das Gegenteil von „gut“ ist oft „gut gemeint“. Ich kann Ihnen sagen: Wenn durch die Regelung zur Inflationsabgeltung, die derzeit gilt, die Pensionisten immer noch bis zu zwei Jahre warten müssen, um in den Genuss dieser Pensionsregelung zu kommen, und deshalb, wie von Fachexperten für Pensionsfragen ausgerechnet, im Jahr zirka 360 € verlieren – bei zwei Jahren Warte­zeit sind das 720 € Verlust für diese Pensionisten! –, und wenn sie jetzt durch diese Guttat der Bundesregierung 30 € pro Monat bekommen, also 60 €, so ist das – 60 € plus und 720 € Verlust – nach Adam Riese ein Verlust von sehr viel Geld. Das sollte man den Menschen sagen, da gehört eingehakt, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das System passt einfach nicht.

Wenn ein Pensionist eine Verständigung bekommt, dass er ab dem nächsten 1.1. so und so viel mehr bekommt – oder auch nicht mehr bekommt; auf jeden Fall bekommt er eine Verständigung –, so hat er keinen Rechtsanspruch, einen Bescheid zu bekom­men. Es ist mühselig, von der Pensionsversicherungsanstalt einen Bescheid zuge­schickt zu bekommen. Ich habe mit diesen Leuten gesprochen. Da wird abgewimmelt, da muss man fünf-, sechsmal anrufen, bis man wirklich einmal vordringt. (Abg. Schopf: Das ist ein Blödsinn!) Das ist kein Blödsinn, das ist Realität. Das ist Realität! Gerade in Linz, lieber Kollege, ist das ganz schlimm. Deshalb müssen wir auch diesbezüglich eine gesetzliche Regelung finden, die es den Leuten ermöglicht, von vornherein einen Bescheid zu bekommen, nicht erst über fünf Anrufe. (Beifall bei der FPÖ. – Neuerliche Zwischenrufe des Abg. Schopf.)

Das ist die Wahrheit, meine sehr geehrten Damen und Herren, da können Sie sich starkmachen! Da kannst du schreien und plärren – da würde ich mir deine Unter­stützung wünschen, Herr Kollege.

Die Pensionisten wurden noch mehr zur Kasse gebeten. Man denke unter anderem nur an die Mindestrentner, die auch bei der Rezeptgebührendeckelung zur Kasse gebeten wurden. Die Pensionisten wurden durch diese ach so gute soziale Regierung massiv zur Kasse gebeten und geschädigt. Das muss man auch einmal sagen.

Vor diesem rechtlichen Hintergrund gehört wirklich rasche Abhilfe geschaffen. Wir haben deshalb einen Antrag in Vorbereitung, den ich Ihnen auch zur Kenntnis bringen will. Wir möchten gerne einen Antrag einbringen, in dem die Bundesregierung aufge­fordert wird, für alle Personen, deren Pensionen unterhalb des Ausgleichs­zulagen­richtsatzes liegen und die keinen Anspruch auf Ausgleichszulage haben und deshalb im Rahmen der Pensionsanpassung 2008 in verfassungswidriger Weise benachteiligt wurden, unverzüglich und unbürokratisch, jedoch spätestens in der Regierungsvorlage zum Sozialversicherungs-Änderungsgesetz einen Ausgleich vorzusehen.

 


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