Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 223

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Es stellt sich nach wie vor die Frage, woher die Informationen gekommen sind, und es ist nach wie vor, wenn man die Wissenslücken der Auskunftspersonen bedenkt, die Annahme naheliegend, dass das aus dem Umfeld der Ministerien kommt, nämlich aus den Ministerkabinetten. Insofern ist die Analyse des Kollegen Westenthaler noch richtig. Wir müssen nach dem Machtmissbrauch im Justizministerium durch eine orange Ministerin (Abg. Ing. Westenthaler: Ex-orange!) und dem Machtmissbrauch im Innenministerium durch einen schwarzen Minister sehr wohl darüber nachdenken, was wir tun können.

Ihr Vorschlag, auch noch einen Richter den Untersuchungsausschuss-Vorsitz über­nehmen zu lassen, zeigt, das wir irgendwann einmal bei der parteifreien Politik landen werden. Ich verstehe schon, nach sieben Jahren Schwarz-Blau/Orange ist die Sehn­sucht nach Parteifreiheit sehr groß, das wird aber nicht die realistische Lösung sein. Wir müssen daher darüber nachdenken, was wir strukturell verändern können, damit die Missstände, die zu Recht kritisiert, wenn mit diesem Vorschlag auch falsch gelöst werden, abgestellt werden.

Ich kann jetzt in Bezug auf das Justizministerium reden: Reden wir doch darüber, wie wir mit dem Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwälten umgehen! Das ist genau eines der Grundübel: dass es einen direkten Durchgriff auf die Staatsanwälte gibt und dass die Staatsanwälte wiederum eine Berichtspflicht zurück an die Minister haben. So laufen zumindest im Justizministerium theoretisch die Informationen zusammen und werden dann möglicherweise – wir werden das im Justizministerium noch klären – auch an die Medien gespielt.

Andere Länder kennen ganz andere Konstellationen. In Italien haben die Staats­anwälte, weil unabhängig, gegen Berlusconi ermittelt. Das wäre in Österreich so undenkbar, weil sich die Politik mit den notwendigen Informationen der Ermittler ein­decken würde und sich damit einen Verfahrensvorsprung verschaffen würde.

Strukturell anzusetzen heißt also, das Weisungsrecht im Justizbereich auf die Staats­anwälte zu kappen, damit würde man auch all diese informellen Loyalitäten, die es gibt, abstellen. Ein Staatsanwalt, der Karriere machen will, weiß, wem gegenüber er im Zweifelsfall sozusagen loyal sein muss – und das ist das Ministerium. Daher kommen wir an dieser Frage nicht vorbei. Leider sperrt sich die ÖVP nach wie vor dagegen, obwohl es europäischer Standard ist, das Weisungsrecht gegenüber den Staatsanwalt­schaften zu lösen. In diesem Sinne sollte man das einem Bundes­staats­anwalt über­tragen. Damit könnte man strukturell ein Problem lösen.

Wir brauchen keine parteifreien Minister in der Politik. Die Kontrolle soll beim Par­lament liegen. Es werden Parteien gewählt, insofern können auch Politiker von Parteien Ministerfunktionen übernehmen. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.09


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Aspöck. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.10.00

Abgeordneter Dr. Robert Aspöck (FPÖ): Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir Freiheitlichen sehen diesen Antrag als einen der vielen populistischen Schnellschüsse. (Abg. Ing. Westenthaler: Meinen Sie jetzt den Herrn Strache?) Und solche Schnellschüsse haben oft im Hintergrund, dass zu wenig darüber nachgedacht wurde, was man hier eigentlich verlangt. Und da kann Herr Ing. Westenthaler jetzt dazwischenreden, wie immer er will, da wurde nicht nachgedacht, meine Damen und Herren! Denn: Wenn ich das genau analysiere, von unserer Verfassung her, von der Verfassungswirklichkeit, dann lässt sich der einen Anschlag auf die in Österreich


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