Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 224

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gelebte Verfassungsrealität einfallen. (Abg. Ing. Westenthaler: Schnellschüsse!) Denn – ganz einfach, Herr Ing. Westenthaler – bei der Wahl werden Parteien gewählt. (Beifall des Abg. Mayerhofer.)

Diese Wahlen entscheiden darüber, dass irgendeine Koalition zustande kommt, und dann entsenden diese Parteien Minister und Ministerinnen in die Regierung. Und der Wähler – Herr Ing. Westenthaler, Sie müssen es juristisch sehen – kann nach Ablauf der Legislaturperiode entscheiden, ob dieser Minister gut war, dann wird er wahr­scheinlich dessen Partei wieder wählen, oder schlecht war.

Worauf Sie hinauswollen, wenn ich das weiterentwickle, Herr Kollege: Dann haben wir die Oligarchie! Am besten ist, Sie pragmatisieren diesen Innenminister und diesen Justizminister gleich auf Lebenszeit. – So viel zu dieser Idee und zu den Hinter­gründen, die offensichtlich nicht durchdacht wurden. (Beifall bei der FPÖ. – Abg. Ing. Westenthaler: Erklären Sie das dem Herrn Strache, weil der hat das gefordert! – Abg. Dr. Jarolim: Da hat der Kollege völlig recht!)

19.11


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemel­det. Die Debatte ist geschlossen.

Ich weise den Antrag 604/A dem Verfassungsausschuss zu.

19.11.5810. Punkt

Erste Lesung: Antrag der Abgeordneten Mag. Albert Steinhauser, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Gebührengesetz 1957 geändert wird (625/A)

 


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Wir gelangen zum 10. Punkt der Tages­ordnung.

Wir gehen in die Debatte ein.

Das Wort erhält zunächst der Antragsteller, Abgeordneter Mag. Steinhauser. Ich erteile es ihm hiermit.

 


19.12.19

Abgeordneter Mag. Albert Steinhauser (Grüne): Sehr geehrte Damen und Herren, dieser Antrag nimmt die Vergebührung von Mietverträgen ins Visier. Wir haben vor gar nicht allzu langer Zeit hier im Hause eine Debatte über die Explosion der Wohnkosten in den letzten sechs Jahren um 27 Prozent geführt. Die Vergebührung der Mietverträge ist ein kleiner Teil, aber sie stellt auch eine Kostenbelastung für Mieterinnen und Mieter dar. Sie wissen, dass in der Regel bei der Vertragsgestaltung die Vertragsgebühr auf die Mieter überwälzt wird und diese dadurch belastet werden. Wenn man bedenkt, dass dieser Gebühr keine Leistung des Staates gegenübersteht, dann muss man sich schon die Frage stellen, warum man sich das Recht nimmt, hier zu belasten, wenn keine Gegenleistung als Äquivalent besteht.

Ein Beispiel: Wenn wir davon ausgehen, dass wir eine Bruttomonatsmiete von 800 € haben – jeder, der die heutigen Wohnkosten kennt, weiß, das ist keine unrealistische Annahme –, dann würde die Vergebührung 288 € ausmachen. Wenn man jetzt be­denkt, wie viele Mietverhältnisse befristet abgeschlossen werden, wie oft heute Wohnungen gewechselt werden, dann kann man sich vorstellen, wie oft jemand die Vergebührung von Mietverträgen leisten muss.

Wenn man auch noch bedenkt, dass mit der Begründung eines Mietrechtsver­hältnis­ses nicht nur die Vertragsgebühren anfallen, sondern Kaution und Maklerprovisionen,


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