Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 225

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dann wissen wir, dass diese Vergebührung einfach eine zusätzliche Hürde ist, die beseitigt gehört.

Dieser Antrag ist aber auch eine Erinnerungsstütze an die Koalition, denn meines Wissens steht genau die Abschaffung der Vergebührung im Koalitionsübereinkommen, mittlerweile über eineinhalb Jahre. Ich weiß nicht, ob in diesem Bereich weitergear­beitet wurde. Ich frage nur, worauf man wartet. Ein legistisches Meisterwerk ist dafür nicht notwendig. Einige wenige Striche könnten die Vergebührung beseitigen. (Abg. Dr. Sonnberger: Der Finanzminister!) – Ja, der Finanzminister soll das als Gedächt­nisstütze nehmen, soll die Vergebührung streichen. Die Mieterinnen und Mieter werden es, wie ich meine, dem Parlament danken.

Es geht um einen Einkommensausfall von rund 50 Millionen €. Ich glaube, im Sinne der Mieterinnen und Mieter ist das verkraftbar. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.14


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächste Rednerin ist Frau Abgeordnete Mag. Becher. 3 Minuten Redezeit haben Sie sich vorgenommen. – Bitte.

 


19.15.00

Abgeordnete Mag. Ruth Becher (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich muss meinem Vorredner recht geben, die Vergebührung der Mietverträge ist abzuschaffen. Das ist auch eine langjährige Forderung von uns. Wir haben das auch schon in Anträgen hier eingebracht, und die Regierung wird das umsetzen.

Wenn Sie gesagt haben, dass die Wohnkosten in den letzten Jahren um 25 Prozent gestiegen sind, so stimmt das. Vor allem ist die Schere zwischen Wohnkosten und Einkommen auseinandergegangen. Und mit dem Anstieg der Wohnkosten sind natürlich auch die Gebühren entsprechend gestiegen, weil diese an der Miete bemes­sen werden. Wenn man die drei Bereiche, die Sie genannt haben, mit den Kautionen und mit den Maklergebühren, betrachtet, kann das bei einer Miete von 800 € schon Einstiegskosten von über 7 000 € ergeben. Das ist natürlich enorm und ein sehr hoher Zugangspreis, der für die eigenen vier Wänden in Rechnung gestellt wird.

Im Regierungsübereinkommen ist das enthalten, die Regierung wird das auch im Zuge der Steuerreform, so ist das geplant, umsetzen. Ich denke, das ist ein wichtiger erster Schritt, um leistbares Wohnen für Mieter auch in Zukunft zu gewährleisten. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ und bei Abgeordneten der ÖVP.)

19.16

Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.16.23

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Steinhauser, selbstverständlich sind auch wir dafür, dass die Mietvertragsgebühr abgeschafft wird, andernfalls hätten es die Ver­handler nicht in das Regierungsprogramm aufgenommen. Aber es ist Ihnen sicherlich auch bekannt, dass gerade die Steuerreformkommission tagt, dass wir in der letzten Zeit sehr viele Anträge gehabt haben, wo es sich um Gesetzesänderungen im Steuer­bereich, im Einkommensteuerbereich gehandelt hat. Wir haben auch heute noch eine erste Lesung zu einem Thema, das das Einkommensteuergesetz betrifft.

Wir haben also eine Vielzahl von Anträgen der Opposition in den letzten Monaten auch im Finanzausschuss gehabt, und es ist immer wieder dieselbe Begründung. Wir werden diese Mietvertragsgebühr selbstverständlich abschaffen, sonst hätten wir das


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