Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 229

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ethischen Überzeugung sind, dass wir dieses Erbe mehr oder weniger übernehmen, dass wir diese Verpflichtung annehmen müssen. Es gibt ja auch das sogenannte Washingtoner Abkommen, demzufolge sich Österreich seit 2001 verpflichtet, genau diese Dinge zu übernehmen und die jüdischen Gräber, Grabstätten, Friedhöfe zu sanieren beziehungsweise zu restaurieren und zu erhalten.

Dennoch gibt es 18 Friedhöfe in Österreich – und das ist ein Drittel –, die ungepflegt sind, die in einem völlig verwahrlosten Zustand existieren. Wir wissen, dass zwei Drittel von Bürgermeistern gut gepflegt werden, da kann man schon sagen, es ist vorbildlich. Aber das kann keine Goodwill-Geschichte sein. Es kann nicht der Willkür einzelner Bürgermeister und Gemeinden vorbehalten sein, in diesem Fall zu agieren und zu reagieren. Da braucht es ein Gesetz, es braucht auch ein Verfassungsgesetz, weil es mit den Ländern zu tun hat, und es braucht ein Gesetz, das wie bei den Kriegs­opfergräbern operiert. Das heißt, für Kriegsopfergräber gibt es ein Gesetz, ein Verfassungsgesetz, aber wir sind nicht in der Lage, für die jüdischen Opfer ein ähnliches Gesetz zu beschließen.

Meine Kollegin, die werte Präsidentin, hat deswegen diesen Antrag jetzt eingebracht, und sie hat sich auch bemüht, mit den anderen Parteien im Sinne eines gemeinsamen Antrages hier vorzugehen, hat ein Schreiben an alle Parteien gerichtet, aber leider mit wenig Erfolg. Die Freiheitlichen haben sowieso gleich abgelehnt, das BZÖ hat positiv, unterstützend reagiert, die ÖVP hat gefragt, was das Ganze kostet (Abg. Brosz: Das macht sie immer, es ist wurscht, was du sagst!), also eher eine peinliche Antwort, und die SPÖ-Antwort ist überhaupt kennzeichnend, die SPÖ sagt, es wird schon irgend­wann einmal eine Regierungsvorlage geben und dann sind wir herzlichst eingeladen, da mitzugehen.

Meine Damen und Herren! Es ist beschämend und macht in der internationalen Öffentlichkeit keinen guten Eindruck, wenn zum Beispiel der Währinger Friedhof unter jeder Kritik ist und wenn sogar die US-Botschaftsangehörigen dorthin gehen und das Unkraut jäten müssen.

Meine Damen und Herren! Ich glaube, wir sollten uns von Bundesseite für diese jüdischen Friedhöfe einsetzen, wir sollten diesen Gesetzesantrag gemeinsam noch einmal diskutieren. Vielleicht kann man das eine oder andere noch verändern und dann endlich wie bei den Kriegsopfergesetzen ohne Kompetenzstreitigkeiten einen Antrag annehmen, der letzten Endes unserer Reputation, glaube ich, nützt. Wir haben eben diese Verpflichtung. Ich hoffe, Sie überlegen es sich und gehen da mit. – Danke. (Beifall bei den Grünen.)

19.29


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als nächste Rednerin zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Hlavac. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.30.01

Abgeordnete Dr. Elisabeth Hlavac (SPÖ): Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist für uns keine Frage, dass es sich hierbei um eine Verpflich­tung Österreichs handelt aufgrund des schon erwähnten Washingtoner Abkommens über die Restitution, eines Abkommens zwischen der Bundesregierung und der Regierung der Vereinigten Staaten. Es ist für uns natürlich nicht nur, das möchte ich betonen, eine völkerrechtliche Verpflichtung, sondern selbstverständlich auch eine moralische Verpflichtung.

Ich gebe zu, dass es notwendig ist, bald zu handeln. Ich als Döblinger Mandatarin kenne den Währinger Friedhof. Übrigens möchte ich anmerken, dass die Gemeinde Wien für die gärtnerischen Arbeiten 120 000 € zur Verfügung gestellt hat. Wien ist sich


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