Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 230

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der Problematik bewusst, macht auch Vorschläge und ist auch bereit, Geld dafür in die Hand zu nehmen.

Ich weiß, dass ein sehr hohes Maß an Erosion bereits da ist, dass die Restaurierung Geld kosten wird. Ich bin daher sehr froh, dass die Frau Präsidentin des Nationalrates gemeinsam mit der ehemaligen Landeshauptfrau Klasnic erklärt hat, dass das Vorprojekt für den Währinger Friedhof vom Zukunftsfonds und vom Nationalfonds finanziert wird. Das ist ein wichtiger erster Schritt.

Aber natürlich kann es sich nicht nur um eine Einzelmaßnahme handeln und nicht nur um eine Goodwill-Aktion einzelner Gemeinden, sondern es wird sicher eine allgemeine Regelung geben müssen. Und ich bin überzeugt davon, dass es eine solche geben wird. (Beifall bei der SPÖ.)

19.31


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Dr. Brinek. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.32.02

Abgeordnete Dr. Gertrude Brinek (ÖVP): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Das Washingtoner Abkommen ist schon zitiert worden, und es ist auch Bezug auf jüdische Tradition, Religion und Geschichte genommen worden. Für jeden von uns ist klar, dass ein Friedhof der Ort ist, wo sich die Gemeinde, und zwar nicht nur die religiöse Gemeinde, sondern auch die Siedlung, in der Pflege wiederfindet und der – in diesem Fall jüdischen – Tradition widmet, ein Ort, wo Erinnerung und Gedenken nicht erlahmen und nicht aufhören sollen.

Das ist eine Angelegenheit, die in der österreichischen Verfassung eindeutig den Gemein­den zugeordnet ist. Das Washingtoner Abkommen sieht da keine Spezial­regelung vor. Das jüdische Grab ist in diesem Sinne unantastbar und sollte daher auch nicht einen Sonderstatus haben, sondern es gibt ganz genaue Vorschriften vonseiten der Religion, wie die Grabespflege, wie die Friedhofspflege ausschauen soll. Es gibt daher für mich, für meine Fraktion keinen plausiblen Grund, davon abzuweichen und eine andere Kompetenzverteilung vorzusehen.

Die Grabespflege, die mit einer lebendigen Pflege, mit einem Besuch, mit einer Einbet­tung in das Leben der Kommune verbunden ist, drückt sich darin aus, dass die Kommune, die Gemeinde, diese Verantwortung übernimmt. Und in zwei Dritteln der Fälle ist es, wie schon gesagt wurde, auch so.

Ich darf Frau Kollegin Hlavac ein wenig korrigieren: Bedauerlicherweise ist es so, dass sich die Stadt Wien in vielerlei Hinsicht dieser Verpflichtung entledigt. Bis jetzt hat sie lediglich 4 Millionen Schilling jährlich an die IKG zur Erhaltung der jüdischen Friedhöfe übermittelt.

Die gesamte gärtnerische Gestaltung für alle Friedhöfe jetzt heranzuziehen, um zu sagen, welche Leistung da die Gemeinde vollbringt, ist ein bisschen überzogen und zu wenig spezifisch.

Ich bin der Meinung, dass die vorliegenden Schätzungen für die Sanierungen ernst genommen werden müssen und dazu sicher auch ein Prioritätenkatalog von den Gemeinden aufgestellt werden muss, wo folgende Fragen zu klären sind: Wo ist Not am Manne? Wo ist der Verfall am bedrohlichsten? Wo muss mit einer Kalkulation des Finanzbedarfs begonnen werden? Wo muss die Vorgangsweise abgeklärt werden? Wo muss mit einer vernünftigen Regelung Schaden abgewehrt werden und damit der Verpflichtung, auch der kulturell-religiösen Verpflichtung, Rechnung getragen werden?

 


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