Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 231

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Ich weiß, dass meine Fraktion in Wien die Gemeinde zur Mitzahlung, zur Zahlung, zur Übernahme der Kosten in Debattenbeiträgen und Anträgen aufgefordert hat und dass dazu von der Gemeinde Wien nicht ganz eindeutig Stellung bezogen wurde. Ich erin­nere daran, dass der größte Anteil Wien betrifft, dass die Gemeinde Wien hier ihrer Verpflichtung nachzukommen hat. Ich gehe davon aus, dass der jetzige Antrag dieses Problem nicht lösen wird, sondern meine, dass hier die Gemeinden handeln müssen. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.35


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Als Nächster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Neubauer. 4 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


19.35.31

Abgeordneter Werner Neubauer (FPÖ): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Zinggl, gestatten Sie mir, dass ich auf zwei Bemerkungen von Ihnen, die Sie zuvor im Rahmen Ihres Debattenbeitrages gemacht haben, eingehe.

Sie haben unter anderem gemeint, es könne nicht angehen, dass Bürgermeister im Umgang mit Gräbern Willkür üben.

Ich weise das – zumindest für unsere Bürgermeister – zurück! Es kann nicht sein, dass Sie den Bürgermeistern pauschal nur deshalb, weil die Kompetenz bei den Gemeinden liegt, hier Willkür unterstellen. Ich lehne das ab und weise diese Unterstellung jedenfalls zurück! (Beifall bei der FPÖ.)

Nun zur zweiten Äußerung, die Sie getätigt haben. Sie haben gesagt, dass Sie mit anderen Fraktionen gesprochen haben und dass die FPÖ ohnehin gleich abgelehnt habe. Das weise ich auch zurück! Ihnen dürfte bekannt sein, dass es im Wiener Landtag zahlreiche Initiativen vonseiten der Freiheitlichen gegeben hat, und zwar konkret zum Währinger Friedhof, die aufgrund der politischen Situation im Landtag keine Mehrheit gefunden haben. Unterstellen Sie den Freiheitlichen daher nicht, sie hätten sich von vornherein bei diesem Thema ablehnend gezeigt!

Nun zum Antrag selbst. Sie beziehen sich hier auf das Washingtoner Abkommen, ein Abkommen, das die Verpflichtung zur Erhaltung und Restaurierung der Friedhöfe enthält. Ich darf Sie in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass – und das haben meine Vorredner bereits gesagt – gemäß Artikel 118 des Bundes-Verfassungs­gesetzes die Zuständigkeit bei den Gemeinden liegt und die Umsetzung ebenfalls über die jeweiligen damit verbundenen Organe erfolgen soll.

Ich frage mich bei diesem Antrag – ich habe den Antrag mehrmals durchgelesen –, welche Vorteile Sie sich durch diesen Antrag insgesamt erhoffen. Ich habe das nicht erkennen können. Mir ist es eher so vorgekommen, als wollten Sie durch diesen Antrag eine doppelgleisige Kompetenz in Österreich hinsichtlich der Gestaltung und Erhaltung der Friedhöfe aufbauen, nämlich sowohl eine Kompetenz der Gemeinden als auch eine Kompetenz des Bundes. Davon halte ich eher weniger. (Abg. Dr. Zinggl: Ein Verfassungsgesetz!)

Es sind Passagen – wie beim § 5, den ich durchgelesen habe – Ihres Vorschlages ohnehin bereits durch gesetzliche Bestimmungen geregelt. So sind Zuwiderhand­lungen ohnehin jetzt schon unter Strafe gestellt.

Es drängt sich für mich die Frage auf, wie Sie mit den Ruhestätten anderer Religionsgemeinschaften umgehen wollen, wenn Sie hier eine Lex „jüdischer Friedhof


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