Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll58. Sitzung / Seite 239

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cetera. Die Wahlmöglichkeit, was das Kinderbetreuungsgeld anlangt, kann man zwar als kleineren, jedoch wichtigen Schritt in der Familienpolitik betrachten.

Die Steuerreform, die mit 1. Jänner 2010 kommen wird, wird einen wesentlichen Teil in Bezug auf Familienentlastung mit sich bringen. Ein weiterer Vorschlag der Öster­reichischen Volkspartei hiefür wäre ein Familiensplitting nach einem Modell, wo es um einen ... (Abg. Strache: Davon seid ihr doch längst abgekommen!) – Nein, sind wir nicht, Herr Kollege Strache! (Abg. Strache: Das habt ihr doch schon längst über Bord geworfen!)

Jedenfalls: Über einen Absetzbetrag von rund 5 000 € pro unversorgtem Familien­mitglied wird man diskutieren müssen; das ist unser Vorschlag. Diskutieren müssen wird man auch über die steuerliche Absetzbarkeit von Kinderbetreuungskosten. So stellen uns wir von der ÖVP eine Steuerreform vor: als spürbare Entlastung für die Familien.

Abschließend zu diesem Themenbereich. Hiefür steht ein Gesamtvolumen von 3 Milliarden € zur Verfügung, und das wird eingehalten werden. 300 Millionen € davon sind ja praktisch bereits durch das Inflationsbekämpfungspaket im Niedrigstlohnbereich ausgegeben. Deshalb wird man auch darüber diskutieren müssen, ob man nicht in Form einer eventuellen Glücksspielsteuer zusätzliche Mittel für den Familienbereich lukrieren kann. Ein diesbezüglicher Vorschlag liegt auf dem Tisch; ich halte das für diskussionswürdig. Jedenfalls meine ich, dass wir auf diesem Weg weitergehen müs­sen.

Herr Kollege Strache, Ihr Antrag wird dann – sinngemäß – sicherlich mit unserer Steuerreform mit erledigt sein. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ. – Ironische Heiterkeit des Abg. Strache.)

20.05


Präsidentin Dr. Eva Glawischnig-Piesczek: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Mag. Rossmann. 3 Minuten freiwillige Redezeitbeschränkung. – Bitte.

 


20.05.13

Abgeordneter Mag. Bruno Rossmann (Grüne): Frau Präsidentin! Hohes Haus! Herr Kollege Strache, Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen: Einmal bringen Sie, wie heute, einen Antrag auf Erhöhung des AlleinerzieherInnenabsetzbetrages ein, ein anderes Mal bringen Sie hingegen einen Antrag auf Familiensplitting ein. Wo liegt jetzt in Wirklichkeit Ihr Schwerpunkt? Wäre es nicht sinnvoll, wenn Sie sich einmal überlegen würden, was Sie wollen – und das in ein Gesamtkonzept zu gießen, um zu sehen, wohin die Reise wirklich geht? (Abg. Strache: Es geht um eine rasche Verbesserung!) – Schauen wir uns das einmal an, ob das eine „rasche Verbesserung“ ist und in wessen Sinne das überhaupt ist.

Schauen wir uns diesen AlleinverdienerInnenabsetzbetrag im Steuerrecht an, insbe­sondere aus der Gender-Perspektive. Was bedeutet denn das aus der Gender-Perspektive heraus? (Abg. Lutz Weinzinger: Was ist die „Gender-Perspektive“?) – Herr Kollege Weinzinger, Sie wollen das nicht verstehen, aber das ist so: Aus der Gender-Perspektive heraus wird damit das patriarchale Familienbild vergangener Jahr­hunderte einzementiert. (Beifall bei den Grünen. – Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Lutz Weinzinger.)

Ich denke, es wäre höchst an der Zeit, und es wäre die Steuerreform, die vor uns liegt, auch dazu zu nützen, das Steuerrecht im Hinblick auf Gender-Gerechtigkeit zu durchforsten (Beifall bei den Grünen) und nach innovativen und neuen Lösungen zu


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