Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 29

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Abgeordneter Dipl.-Ing. Klaus Hubert Auer (ÖVP): Herr Finanzminister, können Sie noch einmal kurz und prägnant die wichtigsten Gründe, die für eine Abschaffung der Erbschafts- und Schenkungssteuer gesprochen haben, darstellen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Das ist eine Frage, die tatsächlich zu beantworten ist, weil die Öffentlichkeit auch wissen muss, warum die Bundesregierung so entschieden hat – denn, Herr Abgeordneter Steier,
es ist richtig, dass der Verfassungsgerichtshof diese Steuer aufgehoben hat (Abg. Mag. Rossmann: Nein, er hat sie nicht aufgehoben!), aber wir haben uns dafür ent­schieden, die Reparatur eben nicht vorzunehmen, weil das Auslaufen das Ziel ist – ja! (Beifall bei der ÖVP.)

Ich bin froh darüber, dass dieser Unterschied zu Ihnen von den Grünen sichtbar wird: Wir wollen entlasten – Sie offensichtlich nicht.

Die Hauptargumente sind: Erstens, es ist Geld, das bereits versteuert wurde. Eine zweifache Versteuerung halte ich nicht für richtig. (Abg. Mag. Rossmann: Wie ist das bei der Mehrwertsteuer?)

Zweiter Punkt: Es betrifft überwiegend den Mittelstand, und der Mittelstand soll entlas­tet werden.

Drittens: Es ist vor allem auch eine Maßnahme zur Erleichterung der Betriebsnach­folge. (Beifall bei der ÖVP.) Fragen Sie junge Unternehmer, die, bevor sie den Betrieb übernehmen konnten, zuerst einmal die Erbschaftssteuer bezahlen mussten und dies gar nicht konnten! Teilweise hat diese Steuer dazu geführt, dass Betriebsübergaben nicht erfolgt sind.

Das ist daher eine Maßnahme für den Mittelstand und für den Wirtschaftsstandort. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Bucher, bitte.

 


Abgeordneter Josef Bucher (BZÖ): Herr Vizekanzler, Sie haben richtigerweise in der Bundesregierung ein Auslaufen der Erbschafts- und Schenkungssteuer beschlossen, planen jetzt aber, den Mittelstand und die Fleißigen zusätzlich zu bestrafen, indem Sie eine Vermögenszuwachssteuer einführen wollen.

Wie hoch werden die Einnahmen aus dieser Vermögenszuwachssteuer sein?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Die Grundüber­legung, Herr Abgeordneter, ist sehr wichtig. Wenn Sie eine Prioritätenreihung bei den Befragungen der Österreicherinnen und Österreicher vornehmen, dann werden Sie zwei ganz zentrale Wünsche der Menschen in diesem Land hören. Der erste ist, Arbeit zu haben, der zweite ist, das bestmögliche Gesundheitssystem zu haben. Wir haben daher vereinbart: Wenn es nach Ausschöpfen aller Effizienz- und Strukturmöglichkei­ten notwendig ist, dass für das Gesundheitssystem zusätzliche Mittel da sein müssen, dann ist eine Ausweitung eines jetzt bereits gegebenen Steuertatbestandes der Weg.

Das ist die Grundvoraussetzung dafür, dass wir jetzt einerseits die Gesundheitsreform mit allen Beteiligten bestmöglich umsetzen können. Klargestellt ist damit aber anderer­seits auch, dass eine Vermögenssubstanzbesteuerung nicht kommt. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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