Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 38

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Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, jetzt sage ich es wirklich: Das ist nicht nur nicht in meiner Verantwortung, auch nicht in der Verantwortung der Gesundheitsministerin, sondern es liegt tatsächlich in der Verantwortung der Selbstverwaltung, wie sie mit Kostenersätzen in den einzelnen Bereichen umgeht. (Abg. Ing. Westenthaler: Eigentlich ist das die Aufgabe der Präsi­dentin! Bei den Grünen drehen wir gleich ab, aber ...!)

Dass es grundsätzlich eine wichtige Fragestellung ist, dass es auch für diese Formen der Krankheit – und das sind Krankheiten – eine entsprechende Berücksichtigung gibt, das steht für mich außer Streit. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen zur 7. Anfrage, jener des Herrn Abgeordneten Steindl. – Bitte, Herr Abgeordneter.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Frau Präsidentin! Geschätzter Herr Vizekanzler und Finanzminister, wir haben heute mehrfach schon über Steuerentlastung gespro­chen.

Meine Frage daher:

51/M

„Kann auch der Mittelstand, das heißt die Bezieher mittlerer und höherer Einkommen, im Rahmen der kommenden Steuerreform 2010 mit einer spürbaren Entlastung der Lohn- und Einkommensteuer rechnen?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Herr Abgeordne­ter, einen ersten Schritt haben wir gestern im Ministerrat beschlossen, wird demnächst dem Parlament zugeleitet, nämlich den Wegfall der Erbschafts- und Schenkungssteu­er. Das ist eine konkrete Entlastung des Mittelstandes.

Zweitens: Ein zentrales Ziel der Steuerentlastung ist eine Tarifreform. Tarifreform be­deutet, dass jene entlastet werden sollen, die Steuer zahlen, und zwar Lohn- und Ein­kommensteuer. Und so definiere ich den Mittelstand.

Es ist daher eine Steuerentlastung für alle Steuerzahler über die Tarifstufen das Ziel, das ich verfolge. Davon profitiert der Mittelstand besonders. (Beifall bei der ÖVP.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Zusatzfrage? – Bitte, Herr Abgeordneter Steindl.

 


Abgeordneter Konrad Steindl (ÖVP): Kanzler Gusenbauer hat erst kürzlich erklärt, dass eine weitere Erhöhung der Negativsteuer für ihn nicht in Frage kommt.

Sehen Sie das auch so, Herr Bundesminister?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Vizekanzler, bitte.

 


Bundesminister für Finanzen Vizekanzler Mag. Wilhelm Molterer: Ich lese Ihnen die Antwort, die der Bundeskanzler auf diese Frage gegeben hat, vor. Er hat auf die Frage: „Wird es einen Ausbau der Negativsteuer für jene geben, die schon jetzt wegen ihres geringen Einkommens keine Steuern zahlen?“, gesagt:

„Nein, denn die Abschaffung des Arbeitslosenbeitrags bringt den Arbeitnehmern im un­teren Einkommensbereich mit 300 Millionen Euro wesentlich mehr als eine Ausweitung der Negativsteuer. Das heißt: 2,7 Milliarden Euro stehen nun in der Steuerreform für den Mittelstand und die Familien zur Verfügung.“

 


Dem ist nichts hinzuzufügen. (Beifall bei der ÖVP.)

 


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