Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 54

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China, Indien hergestellt werden, entsprechen nicht den europäischen Sicherheitsvor­schriften, nicht den europäischen Standards. Sie werden auch nicht auf eine Art und Weise produziert, wie wir sie in Europa gewohnt sind. Entwicklungspolitisch fatal ist, dass insbesondere junge Menschen, Frauen bei der Herstellung gefälschter Waren, die dann auf dem europäischen Markt eben verkauft werden, ausgebeutet werden.

Uns war es daher ein Anliegen, da dieser Bericht zum ersten Mal im Hohen Haus dis­kutiert wird, Ihnen, allen Abgeordneten, aber auch den Besuchern unseres Parlaments heute in der Säulenhalle einige der Produkte zu präsentieren, die der österreichische Zoll im letzten Jahr beschlagnahmt hat.

Herr Vizekanzler! Herr Staatssekretär! Ich möchte mich für die erfolgreiche Arbeit des österreichischen Zolls ausdrücklich bedanken und versichere Ihnen namens meiner Fraktion, dass wir alle Bestrebungen zur Stärkung der Arbeit des Zolls hier in diesem Haus nachdrücklich unterstützen werden. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

Ich darf Sie alle einladen, mit den Mitarbeitern aus dem Finanzministerium in der Säu­lenhalle ein Gespräch über die Gefährlichkeit dieser Produkte zu führen, aber auch darüber, welche Auswirkungen diese Produkte im wirtschaftlichen Bereich haben – Kollege Stummvoll hat das bereits sehr deutlich dargestellt – und welche Risken Kon­sumenten eingehen, wenn sie über das Internet derartige Produkte kaufen.

Wir, SPÖ und ÖVP, haben im Regierungsübereinkommen ausdrücklich das Problem der illegalen Vertriebswege und der Arzneimittelfälschungen berücksichtigt. Ich zitiere:

„Illegale Vertriebswege und gefälschte Produkte (z.B. Arzneimittel) sind im Zusammen­wirken zuständiger Behörden nachdrücklich zu verfolgen und die bestehenden Kon­trollsysteme zu bündeln.“

Wir stehen dazu, Herr Vizekanzler, sehen allerdings in einigen Bereichen Probleme, und ein Problem ist der Arzneimittelbereich.

Wer in Österreich Arzneimittel fälscht oder gefälschte Arzneimittel in Verkehr bringt, dem droht nur eine Verwaltungsstrafe. Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es sind bis 25 000 €, und im Wiederholungsfall sind es 50 000 €. Andere euro­päische Staaten wie zum Beispiel Deutschland haben eine klare gerichtliche Strafbe­stimmung. Das ist der § 95 im deutschen Arzneimittelgesetz. Das erleichtert es den Behörden, ich meine hier die Sicherheitsbehörden, und der Polizei, effektiv gegen Untergrundlabors, gegen diese Form der organisierten Kriminalität vorzugehen.

Gerade im Februar dieses Jahres wurden fünf Untergrundlabors in Deutschland auf­gefunden und geschlossen. Dabei hat sich eines herausgestellt: In diesen Unter­grundlabors werden einerseits Arzneimittel gefälscht, andererseits Dopingmittel herge­stellt. Das deutsche Bundeskriminalamt hat in der Studie „Arzneimittelkriminalität – ein Wachstumsmarkt?“ genau auf diese Problematik hingewiesen.

Ich sage das jetzt auch als Vorsitzender des österreichischen Anti-Doping-Komitees: Herr Vizekanzler, hier brauchen wir nicht nur auf nationaler Ebene, sondern auch auf internationaler Ebene mehr Zusammenarbeit. Da muss es eine Zusammenarbeit zwi­schen den Zollbehörden und den Polizeibehörden geben, damit diesen kriminellen Netzwerken das Handwerk gelegt werden kann.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir begrüßen diesen Bericht, wir gratulieren dem österreichischen Zoll zu seiner erfolgreichen Arbeit. Ich bedauere es wirklich, dass zum ersten Mal in der Debatte über Produktpiraterie eine Fraktion dem Bericht der österreichischen Bundesregierung über die erfolgreiche Arbeit des ös­terreichischen Zolls nicht zustimmt. (Beifall bei SPÖ und ÖVP.)

10.48

 


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