Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 86

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12.38.52

Abgeordneter Mag. Kurt Gaßner (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes, guten Tag! Uns liegt heute der Bericht des Rechnungshofes zur Debatte vor, in dem die Überprüfung der Finanzprokuratur dargestellt wird, auf die ich in zweiter Linie eingehen möchte, und der Bericht über die Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Das Ergebnis dieser Rechnungshofprüfung betreffend die Finanzmarktaufsicht gibt ein ernüchterndes, wenn nicht – noch stärker gesagt – ein erschreckendes Bild über diese Institution Finanzmarktaufsicht.

Es gibt im Bericht eine Diktion, die lautet, die „Aufsichtsführung über den gesamten Finanzmarkt kann ... nicht als erfüllt betrachtet werden“. – Wenn man sich diesen Satz überlegt, taucht die Frage auf: Wozu dann „Finanzmarktaufsicht“?

Oder aber: „fehlende Effizienz der Aufsichtsinstrumente“. „Die Kooperation zwischen der Finanzmarktaufsichtsbehörde und der Oesterreichischen Nationalbank“ – eine zwingende Voraussetzung – „in Kernbereichen des Aufsichtsprozesses war nicht zu­friedenstellend.“ – Die Forderung des Rechnungshofes ist klar: eine Institution wäre zielführend. Und so weiter, und so weiter.

Vor-Ort-Prüfungen – und das ist schon sehr bedenklich! – bei Großbanken erfolgen un­zureichend, die Prüfungsintervalle sind zu lang, die Prüfungsintensität ist zu gering. Follow-up-Überprüfungen sind schwach, Kritik und Empfehlungen werden nicht syste­matisch und konsequent weiterverfolgt. Dabei explodieren die Kosten, und der Perso­nalaufwand wird verdoppelt. – Ein Bild, das für mich mit dem Begriff „Finanzmarkt­aufsicht“ eigentlich nicht zusammenführbar ist. Es ist nur zu hoffen, Herr Präsident des Rechnungshofes, dass es hier doch wesentliche Änderungen gibt, nämlich im Sinne der Empfehlungen Ihres Rechnungshofes.

Gestatten Sie mir, kurz zum Thema Finanzprokuratur zu kommen. Da heißt es, die Aufgabe der Finanzprokuratur sei die Vertretung ausgewählter Rechtsträger vor Ge­richt und vor den Verwaltungsbehörden sowie deren Rechtsberatung. – Gut, das ist eine sehr nützliche Einrichtung. Wenn man sich allerdings hier den Bericht anschaut, betreffend Kostenrechnung, Einsatz von Datenverarbeitung, hat es hier doch einiges an Kritik gehagelt.

Mir ist allerdings aufgefallen, dass es zwei Gruppen von Mandanten für die Prokuratur gibt. Einerseits sind da die – so nennt sie der Rechnungshof – obligatorischen Man­danten. Das sind diejenigen, die sich vertreten lassen müssen, nämlich – das sage ich zusammenfassend – die Republik und ihre Unternehmungen. Andererseits gibt es die Fakultativmandanten – so werden sie hier genannt. Das sind beispielsweise ausgeglie­derte Rechtsträger, die sich vertreten lassen können. Wenn man sich den Bericht ge­nau anschaut, hat man den Eindruck, dass sie in letzter Zeit eigentlich relativ wenig Arbeit gehabt haben, weil es diese Einrichtungen nicht der Mühe wert befunden haben, die Finanzprokuratur und ihre Einrichtungen in Anspruch zu nehmen.

Herr Präsident Dr. Moser, ich habe schon im Ausschuss den Vorschlag gemacht, den Mandantenkreis auf die Gemeinden zu erweitern. Alle möglichen Leute kümmern sich darum, wie man die Gemeinden überprüft, kontrolliert und verstärkt beobachtet. Soll sein. – Das wäre ein sehr gescheiter Ansatz, denn die Gemeinden brauchen sehr, sehr häufig Rechtsauskünfte und Begleitung, nämlich vor Gericht und vor der Verwaltungs­behörde. (Zwischenruf des Abg. Dr. Haimbuchner.)

Ich weiß, dass mir Kollege Haimbuchner nicht zustimmen wird, weil ich gegen seine Klientel rede, aber für die Gemeinden wäre es immerhin billiger und günstiger, wenn sie sich in Rechtsfragen einer staatlichen Institution bedienen könnten, und nicht immer gleich zu einem Anwalt gehen müssten. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.43

 


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