Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 87

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Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Tamandl. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 3 Minuten. – Bitte.

 


12.43.39

Abgeordnete Gabriele Tamandl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Präsident des Rechnungshofes! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mich in meinem Debattenbeitrag auf die Prüfung der Finanzprokuratur beziehen. Der Rechnungshof hat dazu in seinem Bericht elf Empfehlungen abgegeben, von denen ein Großteil schon umgesetzt werden konnte und einige noch in Umsetzung begriffen sind. Einige benötigen natürlich das Inkrafttreten der Gesetzesnovelle für die Finanz­prokuratur, die schon in der Begutachtung war. Wir werden uns ja im Ausschuss noch intensiv damit befassen können. Herr Kollege Gaßner, da wird man wahrscheinlich auch noch einmal Ihre Anregung zum Thema Gemeinden mitdiskutieren können.

Nun zu den einzelnen Punkten. Der Rechnungshof hat die Personalsituation, nämlich was das nichtanwaltliche Personal betrifft, kritisiert, beziehungsweise auch die nicht sehr effiziente und nicht koordinierte Weiterbildung. All diese Punkte wurden umgesetzt oder sind in Umsetzung begriffen. Das zeigt, dass die Finanzprokuratur diese Rech­nungshofprüfung durchaus ernst genommen hat, es gibt aber selbstverständlich immer noch etwas zu verbessern.

Kollege Gaßner hat im Ausschuss schon angesprochen, dass beispielsweise keine Kostenrechnung und kein Controlling vorhanden waren und so weiter. Ich denke, es ist der richtige Zeitpunkt, nach dieser Prüfung hier tätig zu werden. Wenn man bedenkt, dass vor der Zusammenführung von Gendarmerie und Polizei diese beiden Körper­schaften nicht einmal intern durch ein Intranet miteinander kommunizieren konnten, dann muss man schon sagen, dass wir da auf dem besten Weg sind, das weiterzutrei­ben – und natürlich auch bei der Finanzprokuratur.

Gerade – was Sie angesprochen haben – die Klarstellung des Mandantenkreises: Was diese vom Bund ausgegliederten Unternehmungen betrifft, ist es für die Finanzproku­ratur natürlich sehr schwierig, den Mandantenkreis genau zu definieren. Durch dieses Gesetz, diese Gesetzesnovelle, wird klargestellt, wer zu diesem Mandantenkreis ge­hört.

Was die Erfolgsquote betrifft, glaube ich, dass die Erfolgsquote der Finanzprokuratur von 65 Prozent in der rechtlichen Vertretung sehr beachtlich ist. Sehr wesentlich ist auch – das wurde vom Rechnungshof empfohlen und ist in Umsetzung begriffen –, dass in Zukunft nicht nur dann, wenn die Finanzprokuratur von jemandem Kosten er­stattet bekommt – von jemandem, der eben gegen den Bund einen Prozess verloren hat –, sondern auch in anderen Fällen eine fiktive Kostennote erstellt wird und der je­weilige Mandant aus dem Mandantenkreis genau weiß, was er an Leistungen bekom­men hat und welches Honorar hier angefallen wäre.

Ich glaube, es ist dies im Großen und Ganzen eine positive Entwicklung, und zwar auf­grund des Rechnungshofberichtes und aufgrund der Umsetzungen der Empfehlungen. Eines muss man auch sagen: Natürlich sind die Rechtsanwälte nicht unbedingt begeis­tert, weil sie die Konkurrenz fürchten, aber wir sollen das so sehen, dass sich ein Amt wie die Finanzprokuratur durchaus auch zu einer modernen Rechtsanwaltskanzlei ent­wickeln kann. Ich hoffe, dass wir ihr dann mit diesem Gesetz zu diesem Weg verhelfen können. (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

12.47


Präsident Dr. Michael Spindelegger: Zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Mag. Kog­ler. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 7 Minuten. – Bitte.

 


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