Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll59. Sitzung, 8. Mai 2008 / Seite 88

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12.47.22

Abgeordneter Mag. Werner Kogler (Grüne): Herr Präsident! Herr Präsident des Rechnungshofes! Dank möchte ich dafür aussprechen, dass auch in schwierigen Zei­ten die parlamentarische Kontrolle – im weiteren Sinn gehört die Rechnungshofkontrol­le ja dazu –, sehr gut funktionieren kann. Warum „schwierige Zeiten“? – Weil nämlich die Mehrheit hier im Haus am 30. Oktober 2006 den Untersuchungsausschuss einge­setzt hat, der sich nicht nur um die BAWAG, sondern eigentlich um das ganze Auf­sichtssystem kümmern sollte, und gleichzeitig und zuvor schon die FMA-Systematik vom Rechnungshof sozusagen anvisiert und geprüft wurde.

Das ist natürlich keine leichte Situation. Man hätte hier verschiedentlich vorgehen kön­nen. Ich glaube, der Weg, dass der Rechnungshof schnell und konsequent, nämlich dann noch beschleunigt, fertig prüft, was er begonnen hat, dass er sogar noch diese Unterlagen – im Wesentlichen jedenfalls – dem Untersuchungsausschuss zur Verfü­gung stellt und dann dazu relativ rasch einen Bericht vorlegt, wo man Nachschau hal­ten kann, was wir aus den Geschichten gelernt haben, sowohl aus den Untersuchungs­ausschuss-Befunden als auch aus Ihrem Bericht – das nenne ich eine gute Zusam­menarbeit. Deshalb mein Dank.

Der Befund selbst ist nicht so erfreulich, wie ihn meine Vorrednerin interpretiert hat. Das liegt in der Natur der Sache. Bleiben wir bei einigen wenigen Punkten – Kollege Rossmann wird dann noch mindestens einen Hauptpunkt hinzufügen.

Die Eigentümerstruktur: Auf Seite 130 finden Sie einen klaren Hinweis. Ich kann nicht erkennen, Frau Kollegin Tamandl, wo hier die Fragestellung auch nur ansatzweise ge­löst wäre. Worum geht es hier? Die schwarz-blaue Koalition hat den BAWAG-Skandal dazu genutzt, um nicht nur den ÖGB, sondern auch die BAWAG dort hinauszudrän­gen.

Das ist an sich ein vernünftiger Vorgang, und zwar nicht wegen des Skandals an sich – das war einfach ein Ausnutzen der Gunst der Stunde –, sondern es hat einmal einen Hinweis darauf gegeben – und viele haben sich ja vorher gar nicht mit der Frage be­schäftigt, wer in der Oesterreichischen Nationalbank überhaupt Eigentümer ist –, dass man einmal auf die Idee kommen könnte, wenn man nachdenkt, dass eigentlich Privat­banken, Geschäftsbanken in der Eigentümerstruktur und als Aktionäre der Notenbank völlig anachronistisch sind. Warum? – Weil ja die Notenbank im Prüfsystem gerade diese Banken prüfen soll. Und da wird es doch wirklich absurd, zumindest vom opti­schen Anschein her!

Natürlich ist es so, dass wir dort den Generalrat und was weiß ich was haben. Es ist nicht so, dass diese Leute dort an der langen oder gar kurzen Leine des Raiffeisen-Konzerns agieren würden, das unterstelle ich nicht. Ich frage mich aber, was diese Konstruktion überhaupt soll. Die ist anachronistisch, und zwar umso mehr, wenn man einen internationalen Vergleich anstellt – was wir gemacht haben. Diese Systematik gibt es nur in ganz wenigen Ländern der Welt. Ich zähle sie gar nicht auf. Sie würden mich für einen Chauvinisten halten, wenn ich Ihnen jetzt sagen würde, welche Länder das sind und dass man im einen oder anderen dieser Länder, wenn man dorthin auf Urlaub fährt und den Notenbankpräsidenten treffen will, zuerst bei der Staatsanwalt­schaft vorbeischaut und die Anklagebank aufsucht, um die Herrschaften vielleicht an­zutreffen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Zwischenrufe bei der ÖVP.)

Das ist also nicht wirklich wegweisend. Unabhängig davon sind wir der Meinung, dass der Raiffeisen-Konzern (Zwischenruf des Abg. Großruck) – jawohl, Herr Kollege Groß­ruck, der Raiffeisen-Konzern – in der Notenbank nichts verloren hat. Da wäre es schon eher vereinbar, wenn Ihre Grieskirchner Brauerei dort Anteile hielte (Beifall bei den


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