Grünen), aber sicher nicht Raiffeisen. Wenn diese Unsitte nicht aufhört, werden wir hier einen Antrag einbringen, dass das Nationalbankgesetz – bitte genau aufzupassen, Herr Kollege Cap – in diese Richtung geändert wird. Ich verstehe überhaupt nicht, wieso ihr euch auf der Nase herumtanzen lässt. In einem schwachen Moment mit der BAWAG erwischt worden, okay, noch dazu im Nachhinein verleumdet. Deswegen haben wir ja schon den dritten Untersuchungsausschuss in Folge. Aber da kommt nichts. (Neuerlicher Zwischenruf des Abg. Großruck.)
Gestern wurde Herr Nowotny zum Chef der Oesterreichischen Nationalbank bestellt. Wir haben ihm gratuliert, aber es wäre schön, wenn er das Gefühl hätte, dass nicht die niederösterreichischen Großwildjäger vom Hochstand irgendetwas mit der Nationalbank zu tun hätten. Das wäre doch ein schönes Gefühl! (Heiterkeit bei Grünen und FPÖ.) – Angesichts der Heiterkeit, die hier ausbricht, werde ich meinen Redestil überdenken. – Das würden wir gerne, allen Ernstes, ändern. Wir werden schauen, in welcher Neigungslage sich die SPÖ diesem Antrag annähern wird.
Zu einem anderen Punkt, der noch ernster ist: Es ist auch eine Unsitte. Manche Länder haben den Dingen, die ich jetzt beschreibe, einen Riegel vorgeschoben, dass nämlich Prüferinnen und Prüfer der Notenbank und vor allem der FMA – dort gibt es nämlich die konkreten Beispiele, bei der Notenbank ist es noch nicht so dramatisch – in unmittelbarer Folge einfach aus der Prüfbehörde herausgekauft werden können. Ich nenne das so, und das ist vielleicht sogar noch ein harmloser Ausdruck. Die Person wird herausgekauft, um dann bei der überprüften Bank eine Stelle zu übernehmen, wo sie vermutlich das Dreifache verdient. (Abg. Dr. Pirklhuber: Das ist ein Skandal!)
Das ist ein Hinweis darauf, dass man in der FMA auch die Gehaltsstruktur und die MitarbeiterInnenfluktuation anders in den Griff bekommen muss. Dem widmen Sie sich ja ausführlich, da brauche ich nicht hinterherzudilettieren, aber von der Logik her muss es doch ins Auge springen, dass das nicht sein kann! Meines Erachtens gehört das verboten – und wenn es nicht anders geht, dann gesetzlich! Dazu wurde mir entgegengehalten, man könne kein Berufsverbot aussprechen. – In diesem Fall kann man das. Wir führen ja unsere anderen Arbeiten, die wir hier als parlamentarische Kontrolle pflegen, selbst ad absurdum, wenn wir per Gesetz Kontrollsysteme einrichten, wo das wirklich passiert ist, und zwar in mehreren Fällen. Und wieder, siehe da, ist Raiffeisen mitten drinnen – statt nur dabei. Da werden wir hinschauen!
Da ist es um keine Kleinigkeiten gegangen, sondern um den schwerwiegenden Verdacht von groß angelegter Geldwäsche. Siehe da, als die Prüferin, die wirklich sehr fähig und tüchtig war, Hand anlegen oder jedenfalls mit der Bank in Kontakt treten wollte, hat das ganze Spiel irgendwann aufgehört. Irgendwann hat sie ihre Stelle aufgegeben und ist bei der anderen Seite wieder aufgetaucht. – Wenn Ihre Phantasie dazu nicht ausreicht, zu bemerken, was da eigentlich gespielt wird, dann sind bei Ihnen die Errungenschaften von 1789 noch nicht angelangt, auch im schlichten Kontrollbereich. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ. – Abg. Dr. Fichtenbauer: 1792 gehört auch dazu!)
Ein Vorletztes: Selbst die externe Prüferrotation, die wir hier bei anderen Gesetzentwürfen schon diskutiert und gefordert haben, wird hier angeregt.
Ein Letztes: Was die Finanzprokuratur betrifft, haben Sie die Schwächen aufgezeigt. Das gehört verbessert; aber vor allem vor dem Hintergrund – darüber werden wir im Haus noch diskutieren –, dass wir endlich – und das ist ein erfreulicher Aspekt – von der Regierung einen Entwurf erwarten dürfen, eine Gesetzesvorlage, gemäß welcher die Finanzprokuratur sehr viel von dem übernehmen darf, was bisher an Millionen Euro, die für Beratung ausgegeben werden, dem Steuerzahler aufgelastet wurde. Das ist erfreulich. Da möchten wir enden. – Die sieben Minuten sind auch schon vorbei.
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